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Hohe Vermögensungleichheit: Wirtschaftsweise fordern Erbschaftsteuerreform
Die Wirtschaftsweisen haben sich dafür ausgesprochen, angesichts der hohen Vermögensungleichheit in Deutschland die Regelungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zu reformieren. Die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen müsse "deutlich verringert werden", erklärten die Regierungsberater am Mittwoch. Bei den Freibeträgen, die aktuell alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, sollte auf einen "Lebensfreibetrag" umgestellt werden.
"Die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sorgen dafür, dass ausgerechnet sehr hohe Erbschaften und Schenkungen häufig nur vergleichsweise gering besteuert werden", erklärte der Wirtschaftsweise Achim Truger. Das Beratergremium der Bundesregierung schlägt vor, die Begünstigungen bei Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro deutlich zu reduzieren, und bei größeren Vermögen gänzlich abzuschaffen. Um Unternehmen nicht zu stark zu belasten, sollten "großzügige Stundungsmöglichkeiten" eingeführt werden.
Die Freibeträge - je nach Verwandschaftsverhältnis zwischen 20.000 und 500.000 Euro - kommen vor allem bei der Schenkungssteuer zu tragen: Alle zehn Jahre können Vermögen in Höhe der Freibeträge steuerfrei übertragen werden. Eltern können ihren Kindern beispielsweise alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken und so die Steuerlast im späteren Erbfall deutlich senken.
Die Wirtschaftsweisen fordern nun, dass ein Lebensfreibetrag "für alle im gesamten Leben kumuliert erhaltenen Vermögensübertragungen eingeführt" wird. "Dies würde bewirken, dass die Steuerlast ausschließlich von der Höhe des übertragenen Vermögens abhängt und nicht mehr vom Zeitpunkt der Übertragung."
Allerdings sind sich die fünf Experten offenbar nicht einig: Das Gremiumsmitglied Veronika Grimm kritisierte den Reformvorschlag scharf. "Angesichts der aktuell schwachen privaten Investitionstätigkeit und der damit verbundenen geringen Wachstumsaussichten erscheint der Vorschlag geradezu fahrlässig", sagte sie dem "Handelsblatt". Eine Reform dürfe die Wirtschaftsdynamik nicht noch weiter schwächen.
Politisch wurde in den vergangenen Monaten immer wieder über eine Erbschaftsteuerreform diskutiert. Die Vorschläge für einen "Lebensfreibetrag" sowie eine Reduzierung der Vergünstigungen für Firmenerben decken sich weitgehend mit Postionen der SPD. Auch aus der Union kamen Rufe nach einer gerechteren Vermögensverteilung, Mehrbelastungen für Firmenerben trafen jedoch auf breite Ablehnung.
Hintergrund der Debatte ist auch, dass sich die Bundesregierung unter Umständen bald gezwungenermaßen mit dem Thema beschäftigen muss. Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit ein Verfahren anhängig, bei dem es um die Frage der Vereinbarkeit der Begünstigungen für Firmenerben mit dem Grundgesetz geht. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet.
Y.Ponomarenko--CPN