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Bundesgerichtshof: EuGH soll zu Geschäftsmodell von Facebook entscheiden
Ist Facebook wirklich "kostenlos"? Mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die Luxemburger Richter sollen entscheiden, ob der Begriff "Kosten" auch die Preisgabe personenbezogener Daten und Einwilligung in ihre Nutzung zu kommerziellen Zwecken umfasst (Az. I ZR 11/20).
Dabei geht es um die früher bei der Registrierung verwendete Aussage "Facebook ist und bleibt kostenlos". Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt. Er meint, die Angabe sei unlauter und irreführend. Die Nutzung von Facebook sei nicht kostenlos, weil die Nutzer der Beklagten als Gegenleistung ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellten.
Demgegenüber meint der Facebook-Anbieter Meta, "Kosten" seien hier nur Zahlungspflichten. Nach Überzeugung des BGH lässt das hier maßgebliche EU-Recht beide Auslegungen zu. Daher suchen die Karlsruher Richter nun Klärung bei den obersten EU-Richtern in Luxemburg.
Nach einem weiteren Vorlagebeschluss des BGH soll der EuGH klären, unter welchen Voraussetzungen die IP-Adresse eines Computers zu den geschützten persönlichen Daten gehört (Az. VI ZR 258/24). Konkret geht es hier um "Google Fonts", ein Verzeichnis mit über 1500 Schriftarten, das Google den Betreibern von Webseiten zur kostenlosen Verwendung bereitstellt. Die IP-Adressen der Nutzer der Seite werden dann häufig an Google in den USA weitergeleitet.
J.Bondarev--CPN