-
Kanada: Ghanaischer Spieler darf wegen Vergewaltigungsverdachts nicht zur WM einreisen
-
Spanischer Schauspieler Javier Bardem verewigt sich in Hollywood mit seien Handabdrücken
-
Russisches Kriegsschiff soll im Ärmelkanal Warnschüsse in Nähe von Yacht abgegeben haben
-
Schah-Sohn warnt vor Abkommen mit dem Iran
-
Leitzins: US-Notenbank tagt erstmals unter neuem Chef Warsh
-
Norwegens Kronprinz Haakon will wegen kranker Ehefrau Termine reduzieren
-
Presse: Trumps Ballsaal wird deutlich teurer und belastet Steuerzahler
-
US-Gastronomiekonzern Yum! Brands verkauft Pizza Hut
-
Britischer Prinz George wechselt im September auf Eliteschule Eton
-
Atommüll aus Wiederaufbereitung im Ausland: Deutschland nimmt letzte Castoren zurück
-
Reformen: Klüssendorf dämpft Erwartungen an Komplettlösung bis zur Sommerpause
-
Diplomatenkreise: G7 wollen Druck auf Russland mit neuen Energie-Sanktionen erhöhen
-
Lauterbach und Grünen-Politikerin Lang für Widerspruchslösung bei Organspenden
-
Toter Säugling in Wohnung in Brandenburg entdeckt - Eltern vorläufig festgenommen
-
Veggie-Burger: EU-Parlament bestätigt Entscheidung gegen Namensverbot
-
EU-Parlament beschließt Umsetzung von Zolldeal mit Trump
-
Wasserqualität in Europas Badegewässern fast überall sehr hoch
-
Umfrage: Große Mehrheit wünscht sich ein Recht auf digitales Bezahlen
-
Schon 200 Rinder verschwunden: Brandenburger Polizei fahndet nach Viehdieben
-
Schwächelnde Wirtschaft lindert Fachkräftemangel - Bedarf bleibt aber weiter groß
-
Deutsches Studierendenwerk drängt auf rasche Einigung bei Bafög-Reform
-
Fahimi kritisiert "Jahrmarkt der Reformvorschläge" aus Koalition
-
Privathaushalte geben 2023 rund 335 Euro monatlich für Nahrungsmittel aus
-
Unicef: Mehr als eine Milliarde Kinder sind mindestens drei Klimarisiken ausgesetzt
-
Stiftung Warentest: Bis zu 660 Euro Ersparnis bei Krankenkassenwechsel möglich
-
EU-Parlament entscheidet über Umsetzung von Zolldeal mit den USA
-
Umfrage: 75 Prozent halten Wirtschaftsministerin Reiche für Fehlbesetzung im Amt
-
US-Präsident kündigt "Trump-Kundgebung" zu 250-Jahr-Feier am 4. Juli an
-
Bildungsbericht zeigt erneut Defizite bei Chancengerechtigkeit und Kompetenzen
-
Kommission auf Zielgerade: Linke und Grüne warnen vor Schwächung gesetzlicher Rente
-
Erleichterung und Skepsis nach Einigung auf Rahmenabkommen für Ende von Iran-Krieg
-
Macron reagiert verärgert auf Trumps Zolldrohung vor G7-Gipfel
-
Bildungsbericht: Frühkindliche Bildung und Fachkräftesicherung stärker angehen
-
"Kein Sicherheitsrisiko": EU-Kommission kritisiert US-Sperre für KI-Modelle
-
Britische Regierung kündigt Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren an
-
IW-Studie: Bis 2036 fehlen 4,3 Millionen Arbeitskräfte in Deutschland
-
US-Iran-Einigung: Ölpreis sinkt - Reeder hoffen auf sichere Passage
-
Straße von Hormus: Bundesregierung bekräftigt Ziel einer gebührenfreien Durchfahrt
-
Studie: Entwicklung der Rentenfinanzierung besser als angenommen
-
Trump droht Frankreich mit 100-Prozent-Zoll auf Wein wegen Digitalsteuer
-
Ölbranche rechnet mit sinkenden Spritpreisen - aber keine Normalisierung erwartet
-
Marburger Bund strikt gegen Reform des Arbeitszeitgesetzes
-
USA und Iran einigen sich auf Rahmenabkommen - Straße von Hormus soll freigegeben werden
-
Bildungsministerin Prien: Kinder im Vorschulalter stärker in den Fokus nehmen
-
Hoffnung wegen US-Iran-Abkommens: Ölpreis sinkt - Börsen im Aufwind
-
Schweizer stimmen gegen Begrenzung von Einwohnerzahl
-
Fratzscher: Mehr Frauen in Vollzeit könnten Rentensystem stabilisieren
-
Spahn pocht auf Reform von Arbeitszeitregeln - SPD will Arbeitnehmer stärken
-
Grüne befürchten Unterfinanzierung wichtiger Bahnprojekte
-
Trickdiebe tragen Kommode mit Gold- und Silberschmuck aus Wohnung von Seniorin
Körperverletzungsverfahren gegen Fußballer Jérôme Boateng wird neu aufgerollt
Das Körperverletzungsverfahren gegen den Fußballweltmeister Jérôme Boateng muss ein weiteres Mal aufgerollt werden. In dritter Instanz hob das Bayerische Oberste Landesgericht am Donnerstag die Verurteilung Boatengs durch das Landgericht München I auf. Das Gericht gab sowohl der Revision des derzeit vereinslosen Fußballers als auch jenen der Staatsanwaltschaft und der früheren Partnerin Boatengs statt.
Eine andere Kammer muss die Beweisaufnahme vollkommen neu starten. Als Folge der Revisionen von Staatsanwaltschaft und Expartnerin könnte Boateng auch eine härtere Verurteilung als die angefochtene zu 120 Tagessätzen drohen.
Zur Begründung erklärte das Oberste Landesgericht einem Gerichtssprecher zufolge, Boatengs Revision habe wegen eines fehlerhaften Befangenheitsantrags Erfolg. Über diesen Befangenheitsantrag sei unter Mitwirkung eines von Boateng abgelehnten Richters entschieden worden - dies sei unzulässig gewesen.
Zu einer möglichen Verschärfung der Strafe für Boateng könnten die Gründe führen, aus denen die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin Erfolg hatten. Diese beschwerten sich, weil Boateng vom Landgericht wegen des Wurfs einer Getränkekühltasche auf seine damalige Partnerin nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden war.
Die Kammer habe nicht geklärt, ob die Tasche ein gefährliches Werkzeug gewesen sei und damit eine gefährliche Körperverletzung vorgelegen habe. Im Fall einer gefährlichen Körperverletzung hätte schon die Mindeststrafe bei sechs Monaten gelegen, also deutlich über den verhängten 120 Tagessätzen. Auch bei einem von der Expartnerin geschilderten Wurf Boatengs mit einem Windlicht sei die Beweiswürdigung zudem unzureichend gewesen.
Der 35-Jährige war im November vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung seiner früheren Lebensgefährtin verurteilt worden. Da sich die Strafe aus 120 Tagessätzen zusammensetzt, wäre Boateng damit vorbestraft.
In der ersten Distanz verurteilte das Amtsgericht München Boateng 2021 ebenfalls, allerdings nur zu 60 Tagessätzen. Damit wäre er nicht vorbestraft. Die Geldstrafe lag damals mit 1,8 Millionen Euro höher - dies lag allerdings daran, dass Boateng damals noch deutlich besser verdient hatte und ein Tagessatz von 30.000 Euro angesetzt worden war.
In den beiden ersten Verfahren sahen es die Gerichte als erwiesen an, dass der damalige Spieler des FC Bayern München während eines Karibikurlaubs vor mehr drei Jahren seine damalige Partnerin verletzt und beleidigt hatte. So habe er eine Kühltasche in ihre Richtung geworfen und ihr außerdem bei einer körperlichen Auseinandersetzung ein blaues Auge zugefügt.
Der Fußballer gehörte zu der deutschen Nationalmannschaft, die 2014 in Brasilien den Weltmeistertitel holte. Er spielte zuletzt bei Olympique Lyon in Frankreich, seit dem Ende der vergangenen Saison ist Boateng vereinslos.
Ch.Lefebvre--CPN