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Justizministerin plant mehr Mieterschutz - Union fordert Änderung an Hubigs Plan
Angesichts von Wohnungsnot und steigenden Mietpreisen will das SPD-geführte Bundesjustizministerium den Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessern. Ressortchefin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Sonntag einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vor, der ein Bündel neuer Maßnahmen zum Mieterschutz enthält - so etwa strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen sowie eine Begrenzung von Indexmieten. Dem Koalitionspartner gehen die Pläne aber zu weit: Die Union machte "Korrekturbedarf" geltend.
Ziel der Reform sei es, "dem rapiden Anstieg der Mieten entgegenzuwirken und den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern", erklärte die Ministerin. "Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer." Das liege auch am Mietrecht: Das soziale Mietrecht sei zwar gut, der Schutz habe aber Lücken, die nun geschlossen werden sollen.
Der Anteil befristeter und möblierter Mietangebote hat zuletzt nach Angaben des Ministeriums ein "Rekordniveau" erreicht. Die Regeln zur Mietpreisbremse werden bei solchen Vermietungen oft nicht eingehalten. Der Gesetzentwurf soll unter anderem für mehr Transparenz beim Vermieten möblierter Wohnungen sorgen - denn bei Möblierungen verlangen Vermieter oft kräftige Aufschläge.
In angespannten Wohnungsmärkten sollen Vermieter den Zuschlag für Möbel künftig gesondert ausweisen müssen. Machen sie das nicht, soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Mieterinnen und Mieter sollen dann nur das an Miete zahlen müssen, was für die Wohnung ohne Möblierung verlangt werden darf.
Der Möblierungszuschlag soll zudem auf fünf Prozent der Nettokaltmiete begrenzt werden. Der Zuschlag soll sich am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren.
Befristete Mietverträge sollen den Plänen zufolge nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll außerdem ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände. Bislang sind Kurzzeitvermietungen gesetzlich nicht befristet.
Ein weiterer Vorschlag betrifft sogenannte Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren. In Phasen starker Preissteigerungen soll die Miete dem Entwurf zufolge künftig um maximal 3,5 Prozent erhöht werden dürfen.
"Indexmietverträge dürfen nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steigt", erklärte Ministerin Hubig. "Deshalb wollen wir hier die Mieterhöhungen deckeln - jedenfalls dort, wo Mieten ohnehin besonders teuer sind."
Mehr Schutz soll es auch für Mieter geben, die wegen einer nicht gezahlten Miete gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug soll eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird.
Hubigs Entwurf dürfte im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. Die CDU/CSU-Fraktion sehe "Korrekturbedarf bei der starren Sechs-Monats-Grenze für Kurzzeitmietverträge sowie beim geplanten Deckel für Indexmieten", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Diese Änderungen seien nötig, "weil sonst Verlässlichkeit verloren geht und Investitionen weiter gebremst werden".
Auch Hubigs Pläne für strengere Regeln bei der Vermietung möblierter Wohnungen findet Krings nach eigenen Worten noch nicht überzeugend, weil diese "zu schematisch" seien. Der CDU-Politiker forderte zudem Anreize zur Belebung des Wohnungsbaus.
Die SPD-Ministerin betonte, dass die Reform auch "die Interessen der Vermieterseite im Blick" behalte. So soll die Wertgrenze für vereinfachte Mieterhöhungen infolge von Modernisierungsmaßnahmen von 10.000 auf 20.00 Euro angehoben werden. Dies soll es vor allem privaten Kleinvermietern erleichtern, die Miete nach einer Modernisierung der Wohnung ohne großen Aufwand zu erhöhen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte Hubigs Pläne "außerordentlich". Die Reform adressiere "zentrale Probleme des Wohnungsmarktes", erklärte Mieterbunds-Präsidentin Melanie Weber-Moritz.
Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek bewertete Hubigs Pläne positiv, forderte aber noch weitergehende Maßnahmen. "Hubigs Novelle ist ein überfälliger Schritt nach vorne beim Schutz von Mieterinnen und Mietern", sagte Reichinnek der Nachrichtenagentur AFP. Die Krise auf dem Wohnungsmarkt lasse sich nur "mit einem bundesweiten Mietendeckel und massiven Investitionen in den Sozialen Wohnungsbau in den Griff" bekommen.
Die Grünen im Bundestag äußerten sich enttäuscht von Hubigs Plänen. "Der Entwurf ist das absolute Minimum im Mietrecht", sagte die Wohnungspolitik-Expertin der Grünen-Fraktion, Hanna Steinmüller, zu AFP. Wer den allgemeinen Mietanstieg stoppen wolle, müsse vor allem sicherstellen, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können.
Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist vielerorts weiterhin sehr angespannt. Gerade in Ballungszentren steigen die Mieten stark an. Die Angebotsmieten in den 14 größten deutschen Städten haben sich laut Hubigs Ministerium in der Zeit von 2010 bis 2024 durchschnittlich verdoppelt. Allein in der Zeit von 2022 bis 2024 sind sie um über 20 Prozent gestiegen.
H.Cho--CPN