-
Russische Schattenflotte: Schweden nimmt Kapitän von gestopptem Schiff fest
-
Nach US-Zolldrohungen: EU-Handelskommissar trifft am Dienstag US-Handelsbeauftragten
-
ADAC-Kritik: Tankrabatt wird weiter nicht vollständig an die Kunden weitergegeben
-
EU-Kommission stoppt Förderung für chinesische Wechselrichter
-
US-Zölle sorgen für viel Beratungsbedarf bei deutschen Unternehmen
-
ADAC rechnet mit leicht erhöhter Staugefahr an kommendem Wochenende
-
Barmer-Studie: Klimaangst bei Jugendlichen nimmt ab
-
Nordrhein-Westfalen: Entenküken in Gleisbett sorgen für Behinderungen im Bahnverkehr
-
Grüne, SPD und Linke ziehen sich vom Internetdienst X zurück
-
Walschlepper in Cuxhaven eingetroffen - Tierärztin erhebt Vorwürfe gegen Crew
-
Umfrage: Zwei Drittel bewerten gesellschaftlichen Zusammenhalt als schlecht
-
Haribo steigert weltweiten Absatz 2025 um 4,5 Prozent
-
Statistikamt: Fast sechs Prozent mehr Beamte als vor zehn Jahren
-
US-Videospielkette Gamestop will für fast 56 Milliarden Dollar Ebay kaufen
-
Materialmangel und Kaufzurückhaltung: Autobranche "schafft es nicht aus der Krise"
-
Trump kündigt Einsatz in Straße von Hormus an - Iran warnt vor Verletzung der Waffenruhe
-
Ökonom: Reaktivierung abgeschalteter Atommeiler betriebswirtschaftlicher Unsinn
-
Pacific Avenue Capital Partners nimmt exklusive Verhandlungen über den Erwerb von ESE World, dem europäischen Abfallbehältergeschäft von Amcor, auf
-
US-Marine will festsitzende Schiffe aus der Straße von Hormus "geleiten"
-
Flugzeug von Spaniens Regierungschef Sánchez muss in Ankara notlanden
-
Trump kündigt höhere Zölle auf Autos aus der EU an - Angst vor Handelskrieg
-
Thyssenkrupp setzt Gespräche mit Jindal über Verkauf von Stahlsparte aus
-
Verband: Höchststand bei Investitionen in Batteriespeicher
-
Opec+ erhöht nach Austritt der Emirate Ölförderquote
-
Deutsche Wirtschaftsverbände kritisieren neue US-Zölle - Aufrufe zur Deeskalation
-
BDI kritisiert neue US-Zölle und pocht auf Einhalten von Handelsabkommen
-
Viel Lob in Großbritannien nach Staatsbesuch von König Charles III. in den USA
-
Mega-Show in Rio: Shakira begeistert Fans bei Gratis-Auftritt an der Copacabana
-
Trotz antisemitischer Äußerungen: Albanien freut sich auf Konzert von Kanye West
-
Trump kündigt höhere Zölle auf Autos aus der EU an - Deutschland besonders stark betroffen
-
Tagesrekord: Bahn in China befördert am 1. Mai 24,8 Millionen Fahrgäste
-
Kartellamt: Kraftstoffpreise zum 1. Mai um knapp 13 Cent gefallen
-
Teurer Sprit wegen Iran-Kriegs: US-Billig-Airline Spirit stellt Flugbetrieb ein
-
Nach US-Staatsbesuch: König Charles III. besucht britisches Überseegebiet Bermuda
-
Mehr als zwei Millionen Menschen bei Gratis-Konzert von Shakira in Rio erwartet
-
US-Berufungsgericht stoppt Lieferung von Abtreibungspille Mifepriston per Post
-
Nach Trumps Zollankündigung: EU hält sich "alle Optionen offen"
-
Trump will Zölle auf Autos und Lkw aus der EU auf 25 Prozent erhöhen
-
Lufthansa entschuldigt sich für verbummelte Oscar-Statue
-
Furcht vor neuer Eskalation des Iran-Krieges wächst
-
Tankrabatt in Kraft: Spritpreise an den Zapfsäulen sinken
-
Bundesbankpräsident Nagel bei unveränderter Lage für Zinserhöhung im Juni
-
DGB-Chefin zum Tag der Arbeit: Beschäftigte nicht zum Sündenbock der Krise machen
-
Kartellamt: Spritpreise bis 10.00 Uhr um circa 14 Cent gesunken
-
Waltransport Richtung Nordsee: Zwischenstopp aufgrund der Wetterlage
-
IGBCE-Chef Vassiliadis warnt am Tag der Arbeit vor "sozialpolitischem Rollback"
-
Tankrabatt in Kraft - Preise an den Zapfsäulen gesunken
-
Mercosur-Freihandelsabkommen vorläufig in Kraft getreten
-
Deutsche Bahn bietet im Fernverkehr künftig Last-Minute-Tickets an
-
Demonstrationen "Revolutionärer 1. Mai" ziehen durch Berlin und andere Städte
Reparaturen in Zeiten von Handwerkermangel: BGH prüft Pflicht für mehrere Angebote
Reparaturarbeiten in Zeiten von Inflation und Handwerkermangel haben am Freitag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Er verhandelte in Karlsruhe über eine bisher höchstrichterlich nicht geklärte Frage: ob Wohnungseigentümer dazu verpflichtet sind, vor der Beauftragung von Handwerkern für Erhaltungsmaßnahmen am Gebäude mehrere Angebote einzuholen. (Az. V ZR 7/25)
Ursprünglich klagten Wohnungseigentümer aus Wuppertal. Die Eigentümergemeinschaft beschloss 2023 mehrere Reparaturen oder Renovierungen an zwei Häusern der großen Wohnanlage. So sollten Fenster und Vordachverglasungen ausgetauscht sowie Malerarbeiten ausgeführt werden. Bezahlt werden sollten die insgesamt etwa 9000 Euro für die Arbeiten aus der Erhaltungsrücklage des einen Hauses sowie einer Sonderumlage, welche die Wohnungseigentümer des anderen Hauses zahlten.
Beauftragt wurden eine Glaserei, mit der die Gemeinschaft schon seit Jahrzehnten zusammenarbeitete, und ein Malerbetrieb, mit dem sie ebenfalls gute Erfahrungen gemacht hatte. In dem Beschluss wurde ausdrücklich darauf verzichtet, weitere Angebote von anderen Handwerkern einzuholen.
Das störte die Kläger. Sie zogen vor Gericht und fochten die Beschlüsse der Gemeinschaft an. Vor dem Amtsgericht Wuppertal hatte die Klage keinen Erfolg. Das Landgericht Düsseldorf gab den Klägern in der Berufung aber teilweise recht. Es entschied, dass die Gemeinschaft zwar einen gewissen Spielraum habe - allerdings müsse es eine Tatsachengrundlage geben.
Darum müssten verschiedene Angebote eingeholt werden, allerdings erst ab einer bestimmten Summe. Die Grenze zog es bei 4000 Euro. Einer der Beschlüsse über den Austausch von Fenstern wurde darum für ungültig erklärt, die Arbeiten daran sollten 4100 Euro kosten. Gegen das Düsseldorfer Urteil wandten sich beide Seiten an den BGH.
Diese verhandelte nun über den "scheinbar kleinen Fall, aber mit großen Folgen", wie es der Anwalt der Kläger, Thomas von Plehwe, ausdrückte. Er sprach sich dafür aus, dass in der Regel drei Angebote eingeholt werden müssten, damit die Eigentümergemeinschaft eine informierte Entscheidung treffen könne. Dabei müsse aber der Einzelfall betrachtet werden - wenn es in der Region beispielsweise nur eine Fachfirma gebe, sei die Lage anders.
Der Anwalt der Eigentümergemeinschaft, Siegfried Mennemeyer, argumentierte, dass es deren Entscheidung sei, "wenn die sagen, wir sind hinreichend informiert". Wenn ein Eigentümer eine Maßnahme etwa für zu teuer halte, könne er sie immer noch anfechten.
Der BGH macht sich die Entscheidung nicht leicht und nimmt sich Zeit: Am 27. März soll das Urteil verkündet werden. Grundsätzlich brauchen Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft eine Tatsachengrundlage. Umfang und Aufwand von Maßnahmen müssen ermittelt werden.
Die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner verwies darauf, dass eine Eigentümergemeinschaft nicht gezwungen sei, aus drei Angeboten unbedingt das billigste auszuwählen. Der Senat machte sich aber auch Gedanken über den angespannten Handwerkermarkt. Eigentümer hätten Interesse an einem guten Verhältnis zu Handwerkern, damit beispielsweise auch jemand komme, wenn am 23. Dezember die Heizung ausfalle.
Ng.A.Adebayo--CPN