-
Russisches Kriegsschiff soll im Ärmelkanal Warnschüsse in Nähe von Yacht abgegeben haben
-
Schah-Sohn warnt vor Abkommen mit dem Iran
-
Leitzins: US-Notenbank tagt erstmals unter neuem Chef Warsh
-
Norwegens Kronprinz Haakon will wegen kranker Ehefrau Termine reduzieren
-
Presse: Trumps Ballsaal wird deutlich teurer und belastet Steuerzahler
-
US-Gastronomiekonzern Yum! Brands verkauft Pizza Hut
-
Britischer Prinz George wechselt im September auf Eliteschule Eton
-
Atommüll aus Wiederaufbereitung im Ausland: Deutschland nimmt letzte Castoren zurück
-
Reformen: Klüssendorf dämpft Erwartungen an Komplettlösung bis zur Sommerpause
-
Diplomatenkreise: G7 wollen Druck auf Russland mit neuen Energie-Sanktionen erhöhen
-
Lauterbach und Grünen-Politikerin Lang für Widerspruchslösung bei Organspenden
-
Toter Säugling in Wohnung in Brandenburg entdeckt - Eltern vorläufig festgenommen
-
Veggie-Burger: EU-Parlament bestätigt Entscheidung gegen Namensverbot
-
EU-Parlament beschließt Umsetzung von Zolldeal mit Trump
-
Wasserqualität in Europas Badegewässern fast überall sehr hoch
-
Umfrage: Große Mehrheit wünscht sich ein Recht auf digitales Bezahlen
-
Schon 200 Rinder verschwunden: Brandenburger Polizei fahndet nach Viehdieben
-
Schwächelnde Wirtschaft lindert Fachkräftemangel - Bedarf bleibt aber weiter groß
-
Deutsches Studierendenwerk drängt auf rasche Einigung bei Bafög-Reform
-
Fahimi kritisiert "Jahrmarkt der Reformvorschläge" aus Koalition
-
Privathaushalte geben 2023 rund 335 Euro monatlich für Nahrungsmittel aus
-
Unicef: Mehr als eine Milliarde Kinder sind mindestens drei Klimarisiken ausgesetzt
-
Stiftung Warentest: Bis zu 660 Euro Ersparnis bei Krankenkassenwechsel möglich
-
EU-Parlament entscheidet über Umsetzung von Zolldeal mit den USA
-
Umfrage: 75 Prozent halten Wirtschaftsministerin Reiche für Fehlbesetzung im Amt
-
US-Präsident kündigt "Trump-Kundgebung" zu 250-Jahr-Feier am 4. Juli an
-
Bildungsbericht zeigt erneut Defizite bei Chancengerechtigkeit und Kompetenzen
-
Kommission auf Zielgerade: Linke und Grüne warnen vor Schwächung gesetzlicher Rente
-
Erleichterung und Skepsis nach Einigung auf Rahmenabkommen für Ende von Iran-Krieg
-
Macron reagiert verärgert auf Trumps Zolldrohung vor G7-Gipfel
-
Bildungsbericht: Frühkindliche Bildung und Fachkräftesicherung stärker angehen
-
"Kein Sicherheitsrisiko": EU-Kommission kritisiert US-Sperre für KI-Modelle
-
Britische Regierung kündigt Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren an
-
IW-Studie: Bis 2036 fehlen 4,3 Millionen Arbeitskräfte in Deutschland
-
US-Iran-Einigung: Ölpreis sinkt - Reeder hoffen auf sichere Passage
-
Straße von Hormus: Bundesregierung bekräftigt Ziel einer gebührenfreien Durchfahrt
-
Studie: Entwicklung der Rentenfinanzierung besser als angenommen
-
Trump droht Frankreich mit 100-Prozent-Zoll auf Wein wegen Digitalsteuer
-
Ölbranche rechnet mit sinkenden Spritpreisen - aber keine Normalisierung erwartet
-
Marburger Bund strikt gegen Reform des Arbeitszeitgesetzes
-
USA und Iran einigen sich auf Rahmenabkommen - Straße von Hormus soll freigegeben werden
-
Bildungsministerin Prien: Kinder im Vorschulalter stärker in den Fokus nehmen
-
Hoffnung wegen US-Iran-Abkommens: Ölpreis sinkt - Börsen im Aufwind
-
Schweizer stimmen gegen Begrenzung von Einwohnerzahl
-
Fratzscher: Mehr Frauen in Vollzeit könnten Rentensystem stabilisieren
-
Spahn pocht auf Reform von Arbeitszeitregeln - SPD will Arbeitnehmer stärken
-
Grüne befürchten Unterfinanzierung wichtiger Bahnprojekte
-
Trickdiebe tragen Kommode mit Gold- und Silberschmuck aus Wohnung von Seniorin
-
Generalsanierung beendet: Bahnstrecke zwischen Berlin und Hamburg in Betrieb
-
Schweizer stimmen über Begrenzung der Bevölkerungszahl und Zivildienst ab
Anwohner müssen durch Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen
Anwohner müssen den durch einen Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen, wenn er im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte bleibt. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Montag. Es lehnte damit die Klage einer Anwohnerin gegen einen Hundeauslauf im Bezirk Lichtenberg ab. Diesen hatte das Bezirksamt eingerichtet, betrieben wird er nun von einem privaten Bürgerverein.
Die Öffnungszeiten der umzäunten Anlage sind von Montag bis Samstag zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr beziehungsweise zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr. Die Anwohnerin führte an, dass die Lärmbelästigung unzumutbar sei, der Spielplatz zudem auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werde. Das Hundegebell verursache Stress und störe ihre Konzentrationsfähigkeit, an Entspannung oder gar Schlaf sei in den nutzungsintensiven Phasen selbst bei geschlossenen Fenstern nicht zu denken. Das Verwaltungsgericht sah dies anders und wies die Klage ab.
Die Anwohnerin könne die Schließung des Hundespielplatzes nicht beanspruchen, weil die davon ausgehenden Geräusche zumutbar seien, erklärte das Gericht. Dabei komme es nicht auf die individuelle Einstellung eines gegebenenfalls besonders empfindlichen Menschen an, sondern auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen.
Bei einer Lärmmessung in der Wohnung der Frau seien die in einem Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte von 55 Dezibel (A) tagsüber – wenn auch knapp – eingehalten worden. Dabei sei der geltend gemachten Lästigkeit des Hundelärms mit einen Aufschlag von 9,3 Dezibel (A) Rechnung getragen worden. Zu berücksichtigen sei aber auch, dass der Lärm am Tag zwar wiederkehrend, aber keineswegs ununterbrochen sei.
Außerdem gehörten die Hundehaltung und die damit einhergehenden Auslaufgebiete zum typischen Stadtbild einer Großstadt. Die Errichtung eines Hundespielplatzes sei daher sinnvoll und könne wegen der möglichen Nutzungskonflikte in einer Grünanlage sogar erforderlich sein.
Angesichts der in Berlin grundsätzlich geltenden Leinenpflicht sei es "auch aus Gründen des Tierschutzes notwendig, Hunden die Möglichkeit zu geben, sich artgemäß frei zu bewegen". Durch die Umzäunung des abschließbaren Hundespielplatzes habe das Bezirksamt außerdem "effektive und ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der Öffnungszeiten" ergriffen. Gegen das Urteil vom 9. Juni ist eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Ch.Lefebvre--CPN