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Aufsichtsrat von Thyssenkrupp stimmt für Abspaltung von Marinegeschäft
Der Aufsichtsrat des Essener Industriekonzerns Thyssenkrupp hat sich für die Abspaltung des Marinegeschäfts ausgesprochen. Das Gremium empfehle den Aktionären, bei einer außerordentlichen Hauptversammlung am 8. August für das Vorhaben zu stimmen, erklärte der Konzern am Freitag. Die Eigenständigkeit solle die Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumschancen Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) stärken.
Konkret sollen 49 Prozent der Anteile an TKMS in einer neuen Holding-Gesellschaft gebündelt werden. Die Aktionäre von Thyssenkrupp würden damit zu Aktionären von TKMS. 51 Prozent der Anteile sollen beim Konzern verbleiben. "Ziel ist es, die Notierung von TKMS an der Frankfurter Wertpapierbörse noch innerhalb des laufenden Kalenderjahres abzuschließen", erklärte der Konzern.
Einen ähnlichen Weg war Thyssenkrupp bereits bei der Wasserstoff-Tochter Nucera gegangen. Konzernchef Miguel López strebt eine grundsätzliche strategische Neuaufstellung an, weitere Konzernsparten sollen demnach zumindest teilweise verselbstständigt werden. Der Aufsichtsrat beschloss bei seiner Tagung am Freitag nach Angaben des Konzerns auch die Verlängerung des Vertrags von López um fünf Jahre bis zum 31. Mai 2031.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Siegfried Russwurm lobte das "Zukunftskonzept" des Vorstands. "Es eröffnet die Chance, die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsbereiche und deren Rolle als wichtige industrielle Arbeitgeber in der Region zurückzugewinnen", erklärte er. Die beschlossene Vertragsverlängerung von López sei "Ausdruck unseres Vertrauens in seine Führungsstärke".
Vorherigen Medienberichten zufolge war die Vertragsverlängerung für den Konzernchef im Aufsichtsrat umstritten. Die "Rheinische Post" berichtete unter Verweis auf Arbeitnehmerkreise, dass davon ausgegangen wurde, dass Aufsichtsratschef Russwurm seine Doppelstimme nutzen würde, um die nötige Mehrheit zu erreichen. Auf Nachfrage verwies ein Thyssenkrupp-Sprecher auf die Vertraulichkeit der Aufsichtsratssitzungen. Zum Abstimmungsverhältnis könne er keine Angaben machen.
St.Ch.Baker--CPN