-
Trotz KI-Skepsis bei Investoren: Tech-Gigant Samsung meldet Rekord-Quartalsgewinn
-
Keine Änderung bei Euro-Leitzinsen erwartet - EZB-Fokus auf Frankreichs Schuldenkrise
-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
Beschwerde gegen Stopp von Atomenergie-Nutzung scheitert vor Verfassungsgericht
Eine Beschwerde gegen den Betriebsstopp der letzten deutschen Atomkraftwerke ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie wurde vor allem aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen, wie aus einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Die Beschwerdeführenden, drei Männer und eine Frau, argumentierten vor allem mit dem Klima. (Az. 1 BvR 2282/23)
Die endgültige Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke im April 2023, das LNG-Beschleunigungsgesetz und die vorübergehende Reaktivierung von Kohlekraftwerken als Reserve führten ihren Angaben nach zu steigenden Treibhausgasemissionen.
Das Deutschland noch bleibende CO2-Budget werde so unverhältnismäßig aufgebraucht, argumentierten sie. So werde ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt und die künftige Freiheit eingeschränkt. Sie kritisierten, dass es keine Regelungen zur friedlichen Weiternutzung der Atomkraft gibt.
Es ging um mehrere Maßnahmen der früheren Bundesregierung. Die Stromproduktion aus Atomenergie ging im April 2023 zu Ende. Damals gingen die letzten drei verbliebenen Atomkraftwerke Isar 2 in Bayern, Neckarwestheim in Baden-Württemberg und Emsland in Niedersachsen vom Netz. Der Ausstieg war schon 2011 beschlossen worden, die Kraftwerke wurden wegen der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine noch etwas länger als geplant betrieben.
Das LNG-Beschleunigungsgesetz wurde im Frühling 2022 zur rascheren Verringerung der Energie-Abhängigkeit von Russland beschlossen. Zulassungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von schwimmenden und stationären Flüssiggas-Terminals sollten damit vereinfacht werden. In der Gaskrise wurden außerdem einige Braunkohlekraftwerke aus der Reserve geholt, um die Versorgung zu sichern.
Die Beschwerde dagegen hatte nun keinen Erfolg. Die Beschwerdeführenden hielten unter anderem eine Frist nicht ein, wie das Verfassungsgericht erklärte. Ihre Beschwerde sei außerdem nicht ausreichend begründet.
A.Leibowitz--CPN