-
Telekom eröffnet mit Nvidia ausgebautes KI-Rechenzentrum in München
-
Bundeskanzler Merz reist in die Golfregion
-
"Shutdown" in den USA beendet: Trump unterzeichnet Haushaltsgesetz
-
Null Grad und Frost: Historischer Temperatursturz in Karibikstaat Kuba
-
EU-Kommission weist neue "Zensur"-Vorwürfe aus Washington scharf zurück
-
Unwetterwarnungen in Spanien und Portugal wegen Sturm "Leonardo"
-
Steigende Armutsgefährdung: Forderungen nach Stärkung des Sozialstaat
-
Staatshilfen: EU-Kommission ermittelt gegen Windturbinen-Hersteller aus China
-
Bund beteiligt sich mit 3,3 Milliarden Euro an Netzbetreiber Tennet
-
"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien
-
Statistik: Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland gestiegen
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin weist Vergewaltigungsvorwürfe vor Gericht zurück
-
Kreml: Indien hat bislang nichts zu möglichem Verzicht auf russisches Öl erklärt
-
Betrug mit Diesel-Wasser-Mischung: Schadenersatz in Millionenhöhe in Niedersachsen
-
Aus Sicherheitsgründen: China verbannt versenkbare Autotürgriffe
-
KI-Pornobilder: Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören
-
Fusion von KI-Firma xAI mit SpaceX: Musk will Datenzentren im Weltall schaffen
-
Studie: Tarifbeschäftigte entscheiden sich eher für mehr Zeit als für mehr Geld
-
"Playboy"-Umfrage: Stress und schlechte Nachrichten sorgen für Sex-Flaute
-
Wirtschaftsweise Grimm offen für Sparvorschläge von CDU-Wirtschaftsrat
-
Statistikbehörde: Mehr als 13 Millionen Menschen sind armutsgefährdet
-
US-Richter erlaubt Fortsetzung von weiterem von Trump gestoppten Windkraftprojekt
-
Energiewirtschaftsverband befürwortet strategische Gasreserve für Krisenfall
-
Verdi: Bundesweite Streiks im Nahverkehr beendet
-
Havanna bestätigt Kontakte mit Washington
-
Tarifverhandlungen in der Chemie- und Pharmaindustrie starten auf Bundesebene
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe in U-Haft
-
Musk legt Raumfahrtunternehmen SpaceX und KI-Firma xAI zusammen
-
Merz pocht auf größere Unabhängigkeit der EU von den USA
-
Trump: Indien will auf russisches Öl verzichten - USA verkünden Zollsenkung
-
Trump setzt auf "Deal" mit Kuba - Verhandlungen nach seinen Angaben im Gange
-
Geldstrafen für Klimaaktivisten nach Farbanschlag auf Brandenburger Tor
-
Bundesweite Streiks im Nahverkehr: Busse, U- und Straßenbahnen bleiben im Depot
-
Bauverband meldet weiteren Rückgang bei Sanierungsquote im Gebäudebestand
-
Kündigungswelle nach Bekenntnis zu Klimaschutz: ADAC-Verkehrspräsident tritt zurück
-
16.000 illegale Russland-Exporte: Kriminelles Netzwerk in Norddeutschland zerschlagen
-
Beschwerde gegen Stopp von Atomenergie-Nutzung scheitert vor Verfassungsgericht
-
"Reputationsschaden": ADAC-Verkehrspräsident tritt nach Bekenntnis zu Klimaschutz zurück
-
Frankreich: Neue Treibbojen für Klimaforschung in bis zu 6000 Metern Tiefe
-
Deutlich mehr Anträge von Verbrauchern auf Schlichtung durch Bundesnetzagentur
-
Großes Sparpotenzial beim Laden von E-Autos gegenüber Tanken
-
Babymilchskandal: Zwei französische Hersteller nehmen Produkte vom Markt
-
Umsatz im Einzelhandel 2025 etwas stärker gestiegen als erwartet
-
Streiks im öffentlichen Nahverkehr haben begonnen
-
Bierabsatz sinkt weiter - Stärkster Rückgang seit 1993
-
Dalai Lama gewinnt erstmals einen Grammy
-
Pünktlichkeit der Deutschen Bahn im Januar nur bei 52,1 Prozent
-
Bad Bunny gewinnt mit "Debí tirar más fotos" Grammy für Album des Jahres
-
Verdi: Bundesweite Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr begonnen
-
Formerra und Evonik bauen Vertriebspartnerschaft für Werkstoffe im Gesundheitswesen weiter aus
BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant
Im Rechtsstreit über die Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die Bundesnetzagentur hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Behörde Recht gegeben. Die Bundesnetzagentur durfte demnach die Öffentlichkeit darüber informieren, dass sie einem Energielieferanten die Tätigkeit zum Schutz der Kunden untersagte. Der Gasanbieter hatte im Zuge der steigenden Energiepreise im Dezember 2021 die Lieferung eingestellt und 370.000 Kunden gekündigt. (Az. EnVR 10/24)
Im März 2023 wollte er wieder Kunden beliefern. Die Bundesnetzagentur leitete ein Verfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ein und verbot dem Anbieter Ende Juni, Haushaltskunden zu beliefern. Im Juli 2023 informierte sie die Öffentlichkeit per Pressemitteilung, um die es nun vor Gericht ging.
Das Unternehmen argumentierte, dass solche Informationen von einer Behörde einen Verlust der Reputation zur Folge hätten und sogar die Existenz vernichten könnten. Es verwies darauf, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Zeitpunkt nicht bestandskräftig war.
Diese wurde Ende November 2023 gerichtlich aufgehoben, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt die Untersagung zum Zeitpunkt Juni 2023 aber weiter für gerechtfertigt. Später wurde dem Energieanbieter unter Auflagen wieder erlaubt, Haushalte mit Gas zu beliefern.
Der BGH entschied nun, dass die Pressemitteilung veröffentlicht werden durfte. Sie durfte demnach auch den Hinweis enthalten, dass der Energielieferant nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten habe, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen.
Die Behörde habe hier das Interesse der Öffentlichkeit an Information höher gewichten dürfen als die Interessen der Firma, erklärte der BGH. Die zugrunde liegende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz solle behördliches Handeln transparenter machen und es ermöglichen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren.
Y.Ibrahim--CPN