-
BGH: Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
Deutsche Bank meldet Rekordgewinn
-
BGH verhandelt noch einmal über Zitate aus Buch über Helmut Kohl
-
Bundesnetzagentur: Gasversorgung trotz historisch niedriger Füllstände gesichert
-
Gewerkschaften drohen mit Streiks gegen geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes
-
KI-Investitionen zahlen sich aus: Tech-Konzerne mit starken Gewinnsteigerungen
-
Skeptische Käufer: Tesla-Gewinn bricht im vierten Quartal ein
-
Bericht: SpaceX plant Börsengang vor Musks Geburtstag im Juni
-
US-Notenbank Fed hält Leitzins stabil
-
Bundesregierung verschiebt Ausschreibung für neue Offshore-Anlagen
-
Bundesregierung korrigiert Konjunkturprognose für 2026 und 2027 nach unten
-
Amazon streicht weitere 16.000 Stellen
-
Geldwäsche-Verdacht: Staatsanwaltschaft durchsucht Standorte der Deutschen Bank
-
Bundesregierung korrigiert Konjunkturprognose für 2026 nach unten
-
Tourismusförderung: Wirtschaftsministerium will flexiblere Arbeitszeiten noch 2025
-
Bundesgerichtshof verbietet Untervermietung für finanziellen Gewinn
-
Finanzmärkte: Bafin sieht Risiken für "plötzliche Markt- und Preiskorrekturen"
-
Ländervergleich: Mobilfunktarife mit geringem Datenvolumen sind hierzulande günstig
-
Vergleichsportal: Gaspreise für Neukunden auf tiefstem Stand seit 20 Monaten
-
Technologieriese ASML verbucht kräftiges Gewinnplus - und streicht Stellen
-
Dollar sackt weiter ab - Euro-Kurs übersteigt symbolische Schwelle von 1,20 Dollar
-
Frauen beginnen häufiger ein MINT-Studium - neuer Höchststand
-
Verbraucherstimmung hellt sich zu Jahresbeginn auf
-
Antrag an Bundesparteitag: CDU fordert Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter
-
Bahn und GDL setzen Tarifverhandlungen fort
-
Wirtschaftsministerin Reiche stellt Jahreswirtschaftsbericht vor
-
US-Notenbank Fed: Stabiler Leitzins erwartet
-
Venezuelas Übergangspräsidentin: USA geben eingefrorene Vermögenswerte frei
-
Panasonic Image Adjust Pro optimiert Produktions-Workflows durch intelligente Kamerasteuerung
-
"Trend-Studie Contact Center 2026": Weder Krise noch Revolution
-
MyWage erreicht 500.000 Kunden im Fintech-Sektor
-
Studie: Offenbar hunderte Missbrauchsfälle bei christlichem Pfadfinderverband
-
"One Battle After Another" und "Blood & Sinners" bei Bafta-Nominierungen vorn
-
Branche warnt: 2030-Ziel bei Offshore-Windenergie wird verfehlt
-
Mineralwasserverbrauch steigt auf fast 129 Liter pro Kopf und Jahr
-
Linnemann zu CDU-Vorstoß für Teilzeit: "Geht am Kern der Debatte vorbei"
-
Zahl der Zwangs-Abschiebungen aus Frankreich stieg 2025 deutlich an
-
KfW-Studie: Strom aus Wind und Sonne ergänzen sich sehr gut
-
Europäische Raumfahrt: Ministerin Bär fordert mehr Beteiliung der Privatwirtschaft
-
Einsparungen von halber Milliarde: Bahn-Chefin Palla will Konzernleitung verschlanken
-
Deutschlandticket: Trotz Preiserhöhung keine Kündigungswelle
-
Puma bekommt chinesischen Großaktionär
-
EU-Neuwagenmarkt 2025 gewachsen - Deutliches Plus bei Hybrid- und E-Autos
-
Charlotte Casiraghi veröffentlicht erstes eigenes Buch
-
Tarifkonflikt in öffentlichem Dienst: Warnstreiks an über 20 Universitätskliniken
-
Blick auf Auslandsgeschäft "etwas zuversichtlicher": Exporterwartungen steigen
-
Junge Frauen und Einwanderer im Job häufiger überqualifiziert
-
Neuzulassungen in der EU 2025: Mehr E-Autos und Hybride als reine Verbrenner
-
Neuzulassungen in der EU 2025: Mehr E-Autos als Verbrenner
-
Verbändebündnis warnt vor Einschnitten bei Solarstromförderung
AfD-Verbotsantrag: Studie sieht Verfassungsschutz-Gutachten als guten Ausgangspunkt
In der Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren liefert eine rechtswissenschaftliche Untersuchung den Befürwortern neue Munition. Die Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln kommt nach Angaben vom Mittwoch zu dem Schluss, dass dem Gutachten des Verfassungsschutzes vom Frühling "eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen dürfte". Die rechtlichen Maßstäbe seien weitgehend vergleichbar.
Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Grundlage dafür war ein mehr als 1000-seitiges Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre anfertigte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als "Verdachtsfall" einstuft. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.
Die nun veröffentlichte Kölner Untersuchung wurde von Staatsrechtler Markus Ogorek geleitet, dem Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Sie soll einerseits einen Beitrag zur "Versachlichung sowie fachlichen Anreicherung der Debatte" leisten und andererseits den politisch Verantwortlichen "juristische Orientierung geben".
Unter den anderen Parteien herrscht keine Einigkeit darüber, ob ein AfD-Verbot überhaupt angestrebt werden soll. Verboten werden kann eine Partei nur vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Hürden dafür sind hoch. Den Antrag stellen müssten der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung.
Zuletzt forderte der SPD-Parteitag Ende Juni die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Sobald genügend Belege vorlägen, müsse dieses "unverzüglich" beim Verfassungsgericht beantragt werden. Die Union verweist hingegen auf die hohen rechtlichen Hürden und setzt auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.
Laut Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Mit den in dieser Formulierung enthaltenen Begriffen setzt sich die Studie aus Köln auseinander.
Ogorek verglich den Prüfkatalog des Verfassungsschutzes für die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben für ein Parteiverbot. Er kam zu dem Schluss, dass diese "zwar nicht identisch, in weiten Teilen aber vergleichbar sind".
Die Studie empfiehlt, vor der möglichen Beantragung eines Parteiverbots abzuwarten, was Gerichte zur Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" sagen. Schon vorher könne aber der Entwurf für einen Verbotsantrag vorbereitet werden.
Y.Jeong--CPN