-
BGH: Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
Deutsche Bank meldet Rekordgewinn
-
BGH verhandelt noch einmal über Zitate aus Buch über Helmut Kohl
-
Bundesnetzagentur: Gasversorgung trotz historisch niedriger Füllstände gesichert
-
Gewerkschaften drohen mit Streiks gegen geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes
-
KI-Investitionen zahlen sich aus: Tech-Konzerne mit starken Gewinnsteigerungen
-
Skeptische Käufer: Tesla-Gewinn bricht im vierten Quartal ein
-
Bericht: SpaceX plant Börsengang vor Musks Geburtstag im Juni
-
US-Notenbank Fed hält Leitzins stabil
-
Bundesregierung verschiebt Ausschreibung für neue Offshore-Anlagen
-
Bundesregierung korrigiert Konjunkturprognose für 2026 und 2027 nach unten
-
Amazon streicht weitere 16.000 Stellen
-
Geldwäsche-Verdacht: Staatsanwaltschaft durchsucht Standorte der Deutschen Bank
-
Bundesregierung korrigiert Konjunkturprognose für 2026 nach unten
-
Tourismusförderung: Wirtschaftsministerium will flexiblere Arbeitszeiten noch 2025
-
Bundesgerichtshof verbietet Untervermietung für finanziellen Gewinn
-
Finanzmärkte: Bafin sieht Risiken für "plötzliche Markt- und Preiskorrekturen"
-
Ländervergleich: Mobilfunktarife mit geringem Datenvolumen sind hierzulande günstig
-
Vergleichsportal: Gaspreise für Neukunden auf tiefstem Stand seit 20 Monaten
-
Technologieriese ASML verbucht kräftiges Gewinnplus - und streicht Stellen
-
Dollar sackt weiter ab - Euro-Kurs übersteigt symbolische Schwelle von 1,20 Dollar
-
Frauen beginnen häufiger ein MINT-Studium - neuer Höchststand
-
Verbraucherstimmung hellt sich zu Jahresbeginn auf
-
Antrag an Bundesparteitag: CDU fordert Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter
-
Bahn und GDL setzen Tarifverhandlungen fort
-
Wirtschaftsministerin Reiche stellt Jahreswirtschaftsbericht vor
-
US-Notenbank Fed: Stabiler Leitzins erwartet
-
Venezuelas Übergangspräsidentin: USA geben eingefrorene Vermögenswerte frei
-
Panasonic Image Adjust Pro optimiert Produktions-Workflows durch intelligente Kamerasteuerung
-
"Trend-Studie Contact Center 2026": Weder Krise noch Revolution
-
MyWage erreicht 500.000 Kunden im Fintech-Sektor
-
Studie: Offenbar hunderte Missbrauchsfälle bei christlichem Pfadfinderverband
-
"One Battle After Another" und "Blood & Sinners" bei Bafta-Nominierungen vorn
-
Branche warnt: 2030-Ziel bei Offshore-Windenergie wird verfehlt
-
Mineralwasserverbrauch steigt auf fast 129 Liter pro Kopf und Jahr
-
Linnemann zu CDU-Vorstoß für Teilzeit: "Geht am Kern der Debatte vorbei"
-
Zahl der Zwangs-Abschiebungen aus Frankreich stieg 2025 deutlich an
-
KfW-Studie: Strom aus Wind und Sonne ergänzen sich sehr gut
-
Europäische Raumfahrt: Ministerin Bär fordert mehr Beteiliung der Privatwirtschaft
-
Einsparungen von halber Milliarde: Bahn-Chefin Palla will Konzernleitung verschlanken
-
Deutschlandticket: Trotz Preiserhöhung keine Kündigungswelle
-
Puma bekommt chinesischen Großaktionär
-
EU-Neuwagenmarkt 2025 gewachsen - Deutliches Plus bei Hybrid- und E-Autos
-
Charlotte Casiraghi veröffentlicht erstes eigenes Buch
-
Tarifkonflikt in öffentlichem Dienst: Warnstreiks an über 20 Universitätskliniken
-
Blick auf Auslandsgeschäft "etwas zuversichtlicher": Exporterwartungen steigen
-
Junge Frauen und Einwanderer im Job häufiger überqualifiziert
-
Neuzulassungen in der EU 2025: Mehr E-Autos und Hybride als reine Verbrenner
-
Neuzulassungen in der EU 2025: Mehr E-Autos als Verbrenner
-
Verbändebündnis warnt vor Einschnitten bei Solarstromförderung
Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg
Im Streit über die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen der Zuweisung freier Plätze an Schulen hat eine Mutter zweier Schulkinder vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es ging ursprünglich um Plätze in sogenannten Vorbereitungsklassen für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen. (Az. 1 BvR 2184/24)
Die aus Peru stammende Frau hatte 2023 einen seit langer Zeit in Deutschland lebenden Spanier geheiratet. Auf dem Weg des Familiennachzugs kam sie 2024 mit ihren zwölf und 13 Jahre alten Kindern nach Sachsen. Dort beantragte sie Plätze in Vorbereitungsklassen für die beiden, bekam aber die Auskunft, dass erst frühestens im folgenden Schuljahr Plätze frei würden.
Ihr Versuch, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Zuteilung von Schulplätzen zu erwirken, hatte keinen Erfolg. Daraufhin wandte sie sich an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Im August 2024 erklärte sie den Rechtsstreit aber für erledigt, weil beide Kinder in der Zwischenzeit einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft gefunden hatten.
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sie die Kosten für den Rechtsstreit zur Hälfte tragen müsse. Es sei nicht geklärt, ob wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge womöglich nicht genügend Plätze in Vorbereitungsklassen zur Verfügung gestellt werden konnten.
Gegen diese Kostenentscheidung wandte sich die Frau an das Verfassungsgericht. Sie hielt die Entscheidung für willkürlich, was Grundrechte verletze, und argumentierte, dass das Oberverwaltungsgericht das Recht auf schulische Bildung falsch gedeutet habe. Das legte sie aber nicht ausreichend dar, wie das Verfassungsgericht nun entschied.
Schülerinnen und Schüler hätten einen Anspruch auf einen Mindeststandard von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen, erklärte es. Dieser werde nicht eingehalten, wenn die Kinder oder Jugendliche über längere Zeit gar keinen Unterricht besuchen könnten. Wenn dieser Mindeststandard wegen aktuell unüberwindlicher Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden könne, bestehe der Anspruch allerdings nicht - wobei der Staat die möglichen Vorkehrungen zur Wahrung des Mindeststandards treffen müsse.
Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass das Oberverwaltungsgericht dies krass missdeute oder die Grenze zur Willkür überschreite. Es habe die Frage nach den Zwängen lediglich als ungeklärt angesehen, erklärte das Verfassungsgericht. So habe der Freistaat Sachsen unter anderem vorgetragen, dass die Zahl der im Lauf eines Jahres einwandernden oder geflüchteten Kinder nicht prognostizierbar sei. Der Bedarf an Schulplätzen könne erst dann ermittelt werden, wenn diese Kinder einer bestimmten Gemeinde zugewiesen würden.
P.Gonzales--CPN