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Lauterbach will Ukraine-Flüchtlinge schnell impfen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag über die Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sprechen - insbesodere deren Impfstatus. "Wir werden darüber reden, wie wir die gesundheitliche Versorgung der Menschen, die aus der Ukraine zu uns geflohen sind, darstellen können", sagte Lauterbach dem Sender Bild TV am Sonntagabend. "Dazu zählen auch die Impfungen."
Nach Darstellung des Ministers bestehen "riesige Impflücken" bei den Flüchtlingen, nicht nur in Bezug auf Corona, sondern auch auf Masern. "Da versuchen wir, einen Weg zu finden, wie wir möglichst unbürokratisch und schnell diese wichtigen Impflücken schließen können". Er wolle prüfen, welche Rolle die Impfzentren dabei spielen könnten.
Lauterbach verwies darauf, dass es für den Besuch von Kitas und Schulen eine "Masern-Impfnachweispflicht" gebe. Aus Gesprächen mit Flüchtlingen wisse er allerdings, dass viele von ihnen gar nicht wüssten, ob sie geimpft sind. Er wolle mit seinen Länder-Kollegen erörtern, "ob wir da eine pragmatische Lösung finden, ob wir da mit einer Ausnahmeregelung arbeiten können".
Unterdessen nannte Lauterbach Kritik aus den Ländern an der neuen Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz parteipolitisch motiviert. "Es sind Länder im Wahlkampf, es wird auch sehr viel Parteipolitik damit gemacht. Das ist schade", sagte er bei Bild TV weiter.
Insbesondere den Vorwurf, der Bund lasse die Länder im Stich, wollte Lauterbach nicht gelten lassen: "Ich werde am Montag die Gesundheitsminister der Länder darüber informieren, was aus meiner Sicht die Kriterien sind, nach denen die Länder die Hotspots bestimmen können", sagte Lauterbach.
Kritisch wird es demnach, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet ist, in der Pflege Untergrenzen beim Betreuungsniveau unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssen.
Forderungen nach einer bundesweiten Fortführung der Maskenpflicht wies Lauterbach erneut zurück: "Es geht rechtlich nicht." Eine deutschlandweite Gefährdung der Gesundheitsversorgung sei nicht mehr gegeben, daher seien auch deutschlandweite Einschränkungen rechtlich nicht mehr machbar.
Am 2. April laufen Übergangsregelungen zu den bundesweiten Corona-Maßnahmen ab, danach fällt beispielsweise die Maskenpflicht an den meisten Orten weg - die Länder können aber Sonderregeln für Infektions-Hotspots erlassen.
Der Minister betonte, dass er eine bundesweite Maskenpflicht unbedingt beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich wäre. So könne er nur an die Länder appellieren, das in den Hotspots zu machen. Und er erneuerte seine Aufforderung an die großen Supermarktketten, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen. Für Montag erwarte er die Reaktion der Unternehmen auf seinen Appell.
D.Avraham--CPN