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Karlsruhe entscheidet über homöopathische Behandlung von Tieren durch Heilpraktikerinnen
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde von Tierheilpraktikerinnen. Das neue Tierarzneimittelgesetz verbietet es Nicht-Tierärzten unter anderem, Tiere mit homöopathischen Mitteln für Menschen zu behandeln. Die Tierheilpraktikerinnen sehen dadurch ihre Berufsfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21)
Sie geben an, seit vielen Jahren hauptsächlich homöopathische Mittel einzusetzen und mit der Behandlung von Hunden, Katzen, Pferden und Kleintieren einen Großteil ihres Lebensunterhalts zu verdienen. Einen Eilantrag gegen das Inkrafttreten der Regelung lehnte das Bundesverfassungsgericht im Januar ab. Nun entscheidet es über die eigentliche Verfassungsbeschwerde.
Y.Ibrahim--CPN