-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
GA-ASI und Saab führen fortgeschrittene Flugtests eines luftgestützten Frühwarnsystems (AEW) an unbemannter MQ-9B durch
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
Streit um Einstufung: Gericht weist Anträge von Dresdner CSD zurück
Der CSD Dresden Verein hat Widerspruch gegen die Nichteinstufung des Straßenfests als Versammlung eingelegt - im Eilverfahren allerdings eine Niederlage erlitten. Wie das Dresdner Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte, lehnte es die Eilanträge des Vereins ab. Die Stadt hatte zuvor in einem Bescheid festgelegt, dass das Straßenfest zum Christopher Street Day keine politische Versammlung sei. Dies gelte nur für den Umzug.
Gegen diese Entscheidung legte der CSD Dresden Verein Widerspruch ein - ohne Erfolg. Die Stadt sei zu Recht davon ausgegangen, dass sich das Straßenfest nach seinem "Gesamtgepräge nicht als Versammlung darstellt", hieß es im Gerichtsbeschluss. "Den Veranstaltungselementen, die nicht auf eine Meinungsbildung zielen, kommt vorliegend ein deutliches Übergewicht zu."
Beim Straßenfest würden die "auf die Unterhaltung des Publikums und die Zurschaustellung eines Lebensgefühls der 'queeren Community' gerichteten Elemente" überwiegen. Das Fest könne damit "nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen".
Der Beschluss fiel demnach am Mittwoch. Gegen diesen ist den Angaben zufolge eine Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.
Das CSD-Straßenfest findet vom 4. bis 6. Juni statt. Aufgrund der Nichteinstufung als politische Versammlung müssten die Veranstalter selbst die Kosten für Sicherheit und Organisation tragen.
X.Cheung--CPN