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Ölförderung in der Arktis: Klimaaktivisten scheitern mit Klage gegen Norwegen
Junge Klimaaktivisten sind vor dem Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg mit einer Klage gegen Norwegen gescheitert. Der Gerichtshof urteilte am Dienstag, die Regierung in Oslo habe mit der Vergabe von Öl- und Gasförderlizenzen in der Arktis nicht gegen eigene Klimaschutzverpflichtungen verstoßen. Norwegen habe Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention gewahrt, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert.
Geklagt hatten sechs junge Norwegerinnen und Norweger, geboren in den Jahren zwischen 1995 und 2001, sowie die Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Friends of the Earth. Sie hatten unter Berufung auf Artikel 8 argumentiert, der Staat habe vor Erteilung der Förderlizenzen eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu den möglichen Folgen auf seine Klimaschutzverpflichtung unterlassen. Er habe damit versäumt, die Bürger "vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Leben, ihre Gesundheit, ihr Wohlergehen und ihre Lebensqualität" zu schützen. Das wies der Gerichtshof zurück.
Der Gerichtshof kam aber auch zu dem Schluss, dass die Folgenabschätzung "im Rahmen der Verfahren, die zu der Entscheidung von 2016 geführt haben, nicht wirklich umfassend war". Das begrüßte die Vize-Vorsitzende der Jugendorganisation von Friends of the Earth, Sigrid Hoddevik Losnegard: "Wir sind sehr froh, dass der EGMR in diesem Punkt so klar Stellung bezogen hat. Das wird erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie die Ölförderung in Norwegen gehandhabt wird", erklärte sie gegenüber AFP.
Norwegen ist der größte Öl- und Erdgasproduzent Westeuropas. Energieminister Terje Aasland begrüßte am Dienstag seinerseits ebenfalls das "klare" Urteil.
Im Frühjahr 2024 hatte der EGMR erstmals ein Land wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt: Er gab einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht, die ihrer Regierung vorgeworfen hatten, durch mangelnden Klimaschutz ihre Menschenrechte zu verletzen.
Auch sie beriefen sich auf Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Das Gericht erkannte an, dass Hitzewellen infolge des Klimawandels das Leben der Klägerinnen beeinträchtigen. Der Gerichtshof forderte die Regierung in Bern auf, ihre Klimapolitik zu überprüfen. Das Urteil war damals als bahnbrechend bezeichnet worden.
In den vergangenen Jahren haben sich Klimaklagen gegen Unternehmen und Staaten gehäuft. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2021 das deutsche Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt, da es die Freiheitsrechte künftiger Generationen beeinträchtige.
A.Levy--CPN