-
Kreml: Indien hat bislang nichts zu möglichem Verzicht auf russisches Öl erklärt
-
Betrug mit Diesel-Wasser-Mischung: Schadenersatz in Millionenhöhe in Niedersachsen
-
Aus Sicherheitsgründen: China verbannt versenkbare Autotürgriffe
-
KI-Pornobilder: Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören
-
Fusion von KI-Firma xAI mit SpaceX: Musk will Datenzentren im Weltall schaffen
-
Studie: Tarifbeschäftigte entscheiden sich eher für mehr Zeit als für mehr Geld
-
"Playboy"-Umfrage: Stress und schlechte Nachrichten sorgen für Sex-Flaute
-
Wirtschaftsweise Grimm offen für Sparvorschläge von CDU-Wirtschaftsrat
-
Statistikbehörde: Mehr als 13 Millionen Menschen sind armutsgefährdet
-
US-Richter erlaubt Fortsetzung von weiterem von Trump gestoppten Windkraftprojekt
-
Energiewirtschaftsverband befürwortet strategische Gasreserve für Krisenfall
-
Verdi: Bundesweite Streiks im Nahverkehr beendet
-
Havanna bestätigt Kontakte mit Washington
-
Tarifverhandlungen in der Chemie- und Pharmaindustrie starten auf Bundesebene
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe in U-Haft
-
Musk legt Raumfahrtunternehmen SpaceX und KI-Firma xAI zusammen
-
Merz pocht auf größere Unabhängigkeit der EU von den USA
-
Trump: Indien will auf russisches Öl verzichten - USA verkünden Zollsenkung
-
Trump setzt auf "Deal" mit Kuba - Verhandlungen nach seinen Angaben im Gange
-
Geldstrafen für Klimaaktivisten nach Farbanschlag auf Brandenburger Tor
-
Bundesweite Streiks im Nahverkehr: Busse, U- und Straßenbahnen bleiben im Depot
-
Bauverband meldet weiteren Rückgang bei Sanierungsquote im Gebäudebestand
-
Kündigungswelle nach Bekenntnis zu Klimaschutz: ADAC-Verkehrspräsident tritt zurück
-
16.000 illegale Russland-Exporte: Kriminelles Netzwerk in Norddeutschland zerschlagen
-
Beschwerde gegen Stopp von Atomenergie-Nutzung scheitert vor Verfassungsgericht
-
"Reputationsschaden": ADAC-Verkehrspräsident tritt nach Bekenntnis zu Klimaschutz zurück
-
Frankreich: Neue Treibbojen für Klimaforschung in bis zu 6000 Metern Tiefe
-
Deutlich mehr Anträge von Verbrauchern auf Schlichtung durch Bundesnetzagentur
-
Großes Sparpotenzial beim Laden von E-Autos gegenüber Tanken
-
Babymilchskandal: Zwei französische Hersteller nehmen Produkte vom Markt
-
Umsatz im Einzelhandel 2025 etwas stärker gestiegen als erwartet
-
Streiks im öffentlichen Nahverkehr haben begonnen
-
Bierabsatz sinkt weiter - Stärkster Rückgang seit 1993
-
Dalai Lama gewinnt erstmals einen Grammy
-
Pünktlichkeit der Deutschen Bahn im Januar nur bei 52,1 Prozent
-
Bad Bunny gewinnt mit "Debí tirar más fotos" Grammy für Album des Jahres
-
Verdi: Bundesweite Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr begonnen
-
Formerra und Evonik bauen Vertriebspartnerschaft für Werkstoffe im Gesundheitswesen weiter aus
-
Söder: Arbeitnehmer in Deutschland sollten insgesamt mehr arbeiten
-
Doku über die First Lady: "Melania" auf Platz drei der US-Kinocharts
-
Schneestürme haben weite Teile der USA fest im Griff - Kälteeinbruch in Florida
-
Zweite Runde der Ukraine-Gespräche verschoben - Erneut massive russische Angriffe
-
Frost im Nordosten, mildes Wetter am Rhein: Februar startet mit Temperaturgefälle
-
Huhn landet im Fundbüro am Münchner Hauptbahnhof - Beamte versorgen "Henrietta"
-
Zahnbehandlungen selbst zahlen: CDU-Wirtschaftsrat will Sozialleistungen streichen
-
Neue Epstein-Akten: Starmer befürwortet Aussage von Ex-Prinz Andrew vor US-Kongress
-
"Technische Störung": Massive Stromausfälle in der Ukraine und in Moldau
-
Babymilchskandal: Frankreich kündigt strengere Vorschrift an
-
Ein Engel mit den Zügen Melonis? - Aufregung um neu restauriertes Fresko in Rom
-
Minister: Massive Stromausfälle in der Ukraine wegen "technischer Störung"
Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen wegen einer lange zurückliegenden Teilzeitarbeit nicht bei Sozialplan-Leistungen benachteiligt werden. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt darf sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht mehr nachteilig auswirken, wenn sie vor dem für den Anspruch auf die Leistung notwendigen Beschäftigungszeitraum liegt. (Az.: 9 AZR 287/24)
Damit gab das BAG der Klage einer Frau statt, die seit 1982 bei einem Unternehmen der Zigarettenindustrie in Hamburg beschäftigt war – teilweise in Teilzeit. Um Personal abzubauen, schloss das Unternehmen 2022 mit dem Gesamtbetriebsrat einen Sozialplan.
Danach konnten Beschäftigte ab 55 Jahren mit mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Vorruhestandsentgelt erhalten, längstens bis zum frühestmöglichen Renteneintritt. Die Höhe betrug 70 Prozent des normalen Vollzeit-Einkommens, gewichtet mit dem auf die gesamte Betriebszugehörigkeit bezogenen "individuellen Beschäftigungsgrad".
Das BAG erklärte, es sei zwar zulässig, in der Vereinbarung eine Teilzeitbeschäftigung während einer 15-jährigen Betriebszugehörigkeit mindernd anzurechnen. Teilzeitarbeit, die länger zurückliegt, dürfe aber nicht mehr mindernd berücksichtigt werden. Insoweit führe hier die Betriebsvereinbarung zu einer unzulässigen Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit.
Im Streitfall lag ein Teil der Teilzeitphase der Klägerin länger als 15 Jahre zurück. Weil sich dies nach dem Erfurter Urteil nicht mehr mindernd auswirkt, bekommt sie nun ein Vorruhestandsentgelt von 65,6 statt 58,84 Prozent des Vollzeitlohns.
P.Kolisnyk--CPN