-
Google-Mutter Alphabet verzeichnet Jahresumsatz von über 400 Milliarden Dollar
-
Mehr Unabhängigkeit von China: USA, EU und Japan verkünden Rohstoffpartnerschaft
-
"Washington Post" entlässt zahlreiche Journalisten
-
EU-Parlament setzt Umsetzung von US-Zolldeal aus dem vergangenen Jahr fort
-
Washington verlängert Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern bis Ende des Jahres
-
Telekom nimmt KI-Rechenzentrum in München in Betrieb
-
Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus
-
Merz zu Besuch in den Golfstaaten aufgebrochen
-
Infineon stockt Investitionen in neue Halbleiterfabrik wegen KI-Booms auf
-
Studie: Ladeinfrastruktur ist kein Hindernis mehr für E-Auto-Hochlauf
-
Laut schreiender Papagei löst Polizeieinsatz in Rheinland-Pfalz aus
-
Maschinenbau sieht leichte Erholung - Auftragseingang 2025 auf Vorjahresniveau
-
Für 2,1 Milliarden Euro: Henkel kauft Spezialbeschichtungsunternehmen Stahl
-
Studie: Herkunft entscheidet früh über Bildungschancen
-
Migrationsbericht 2024: Rückgang bei Zuwanderung - Rekordzahl an Einbürgerungen
-
Inflation im Euroraum geht im Januar auf 1,7 Prozent zurück
-
Hongkonger Panamakanal-Hafenbetreiber ruft nach Lizenzentzug Schiedsgericht an
-
Beschwerde gegen Verbot von Torfabbau in Niedersachsen scheitert in Karlsruhe
-
USA bemüht um internationales Bündnis wegen Chinas Dominanz bei Seltenen Erden
-
"Jahrzehnt der Sanierungen": Bahnnetz-Chef erwartet schrittweise Verbesserung
-
China kritisiert und droht EU wegen Brüsseler Vorgehen gegen Windturbinenhersteller
-
Wieder Schnee und überfrierender Regen: Behinderungen und Unfälle im Nordwesten
-
Umfrage: Unternehmen in deutscher Autoindustrie erwarten mehr Exporte
-
Telekom eröffnet mit Nvidia ausgebautes KI-Rechenzentrum in München
-
Bundeskanzler Merz reist in die Golfregion
-
"Shutdown" in den USA beendet: Trump unterzeichnet Haushaltsgesetz
-
Null Grad und Frost: Historischer Temperatursturz in Karibikstaat Kuba
-
EU-Kommission weist neue "Zensur"-Vorwürfe aus Washington scharf zurück
-
Unwetterwarnungen in Spanien und Portugal wegen Sturm "Leonardo"
-
Steigende Armutsgefährdung: Forderungen nach Stärkung des Sozialstaat
-
Staatshilfen: EU-Kommission ermittelt gegen Windturbinen-Hersteller aus China
-
Bund beteiligt sich mit 3,3 Milliarden Euro an Netzbetreiber Tennet
-
"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien
-
Statistik: Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland gestiegen
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin weist Vergewaltigungsvorwürfe vor Gericht zurück
-
Kreml: Indien hat bislang nichts zu möglichem Verzicht auf russisches Öl erklärt
-
Betrug mit Diesel-Wasser-Mischung: Schadenersatz in Millionenhöhe in Niedersachsen
-
Aus Sicherheitsgründen: China verbannt versenkbare Autotürgriffe
-
KI-Pornobilder: Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören
-
Fusion von KI-Firma xAI mit SpaceX: Musk will Datenzentren im Weltall schaffen
-
Studie: Tarifbeschäftigte entscheiden sich eher für mehr Zeit als für mehr Geld
-
"Playboy"-Umfrage: Stress und schlechte Nachrichten sorgen für Sex-Flaute
-
Wirtschaftsweise Grimm offen für Sparvorschläge von CDU-Wirtschaftsrat
-
Statistikbehörde: Mehr als 13 Millionen Menschen sind armutsgefährdet
-
US-Richter erlaubt Fortsetzung von weiterem von Trump gestoppten Windkraftprojekt
-
Energiewirtschaftsverband befürwortet strategische Gasreserve für Krisenfall
-
Verdi: Bundesweite Streiks im Nahverkehr beendet
-
Havanna bestätigt Kontakte mit Washington
-
Tarifverhandlungen in der Chemie- und Pharmaindustrie starten auf Bundesebene
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe in U-Haft
Bundesfinanzhof entlastet Behinderte und Pflegebedürftige mit "Persönlichem Budget"
Behinderte und pflegebedürftige Menschen, die Betreuungs- und Pflegeleistungen aus ihrem sogenannten Persönlichen Budget bezahlen, müssen darauf keine Umsatzsteuer zahlen. Diese Ausgaben sind von der Umsatzsteuer befreit, weil sie indirekt von den Sozialkassen finanziert werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. V R 1/22)
In einem Persönlichen Budget werden Sozialleistungen pauschaliert gebündelt, die behinderten oder pflegebedürftigen Menschen sonst von den verschiedenen Sozialträgern jeweils einzeln zustehen. Dies soll die Selbstbestimmung dieser Menschen stärken.
Im Streitfall gab der BFH einem Unternehmen aus Hessen recht, das Fach- und Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung anbietet. Die Kunden bezahlten diese Leistungen aus ihrem persönlichen Budget, das ihnen der hessische Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Sozialhilfeträger bewilligt hatte.
Mit dem Finanzamt stritt das Unternehmen, ob es auf die entsprechenden Einnahmen Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen muss. Grundsätzlich gilt hier, dass Pflege- und Betreuungsleistungen eines Unternehmens umsatzsteuerfrei bleiben, wenn sie zumindest zu einem Viertel von den Kranken- oder Sozialkassen bezahlt werden. Das Finanzamt argumentierte, das Unternehmen rechne seine Leistungen nicht mit den Sozialträgern, sondern direkt mit den Kunden ab.
Nach dem Münchener Urteil ist diese Voraussetzung hier indirekt erfüllt. Das Geld für das Persönliche Budget komme von den Sozialträgern. Von diesen sei auch klar definiert, für welche Leistungen das Budget verwendet werden kann. Lediglich mit der Auswahl des Anbieters und der Bezahlung würden dann die Betroffenen "beauftragt". Wirtschaftlich würden diese Leistungen aber von den Sozialkassen getragen. Daher seien sie bei der 25-Prozent-Quote mit zu berücksichtigen.
Im Streitfall muss allerdings das Finanzgericht Baden-Württemberg noch klären, ob das klagende Unternehmen tatsächlich nur Leistungen abgerechnet hat, welche die Sozialträger finanzieren.
H.Meyer--CPN