-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Wie Unternehmen stille Leistungsträger besser erkennen und fördern
-
Angriff unter Clans: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Forderungen nach Entschädigungen überschatten Karibikreise von König Charles III.
-
Münchener Chiphersteller Infineon investiert 1,1 Milliarden Euro in Österreich
-
Bundeshaushalt 2027: Bündnis warnt vor Einsparungen bei Jugendlichen
-
Mercedes senkt Gewinnerwartung wegen weiter wegbrechenden China-Geschäfts
-
US-Rapper Jay-Z tritt in Super-Bowl-Halbzeitshow auf
-
Dieselskandal: Weitere Verfahren gegen VW-Manager beginnen im November
-
Merz wirbt in Singapur für Investitionsstandorte Deutschland und Europa
-
Kein Anschlag laut Polizei: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
EU-Länder wollen mehr Spielraum bei Vergabe europäischer Agrargelder
-
Mutter und Sohn in Hessen von eigenem Hund angegriffen und schwer verletzt
-
Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe - Mehrere Verletzte
Berliner Lehrer nach Video mit "Impfen macht frei"-Schriftzug zu Recht entlassen
Ein Berliner Lehrer ist wegen eines Internetvideos mit dem Standbild eines NS-Konzentrationslagertors samt Schriftzug "Impfen macht frei" zu Recht fristlos entlassen worden. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht nach Angaben vom Dienstag in einem Verfahren, das der Lehrer angestrengt hatte. Das Video sei "eine unzulässige Verharmlosung des Holocausts", die Weiterbeschäftigung des Manns daher "unzumutbar".
Der Pädagoge hatte sich laut Gericht darauf berufen, dass sein Video durch das Grundrecht auf Meinungsäußerung sowie die Kunstfreiheit gedeckt sei. Nach eigener Darstellung wollte der Mann mit dem bei Youtube veröffentlichten Video persönliche Kritik an Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) üben, die ebenfalls im Video eingeblendet waren. Darin kündigte Söder angesichts der Coronapandemie eine Ausweitung der Impfangebote an.
Das Land Berlin kündigte dem Lehrer wegen des Videos und argumentierte, dieser setze das staatliche Werben um Impfbereitschaft mit der NS-Diktatur und dem System der NS-Konzentrationslager gleich. Das Arbeitsgericht bestätigte die Sichtweise. Mit seinem Video habe der Mann die unter anderem auch vom Land Berlin und seinem Schulsenat getragene Impfpolitik kritisiert und dabei durch die Wahl des Bilds und des Schriftzugs das zulässige Maß überschritten.
Nach Angaben des Gerichts begann das Video mit einem Standbild des Tors eines NS-Konzentrationslagers, in das mittels Bildbearbeitung der Text "Impfen macht frei" eingefügt worden war. An den Toren verschiedener NS-Konzentrationslager war der zynische Schriftzug "Arbeit macht frei" angebracht. Zu diesen gehörte unter anderem auch das im heutigen Polen gelegene Vernichtungslager Auschwitz.
P.Gonzales--CPN