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Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich
Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)
Im Senat und in den dezentralen Selbstverwaltungsgremien haben Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung diesen Regelungen zufolge das gleiche Stimmgewicht wie akademische Mitarbeitende und Studierende. Darin sieht das Gericht eine strukturelle Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit. Denn diese nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden könnten so über wissenschaftsrelevante Angelegenheiten mitbestimmen, das Gewicht ihrer Stimme sei nicht ausreichend begrenzt.
Thüringen hat nun bis Ende März 2027 Zeit, um diese Regelungen zu ändern. Bis zu einer Neuregelung gelten sie weiter. Bei der Reform des Hochschulgesetzes von 2018 ging es vor allem um die Organisation der Hochschulen. Die Professorinnen und Professoren sahen ihr Grundrecht der Wissenschafts- und Lehrfreiheit verletzt. Das Gericht stimmte dem aber größtenteils nicht zu.
D.Goldberg--CPN