-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Wie Unternehmen stille Leistungsträger besser erkennen und fördern
-
Angriff unter Clans: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Forderungen nach Entschädigungen überschatten Karibikreise von König Charles III.
-
Münchener Chiphersteller Infineon investiert 1,1 Milliarden Euro in Österreich
-
Bundeshaushalt 2027: Bündnis warnt vor Einsparungen bei Jugendlichen
-
Mercedes senkt Gewinnerwartung wegen weiter wegbrechenden China-Geschäfts
-
US-Rapper Jay-Z tritt in Super-Bowl-Halbzeitshow auf
-
Dieselskandal: Weitere Verfahren gegen VW-Manager beginnen im November
-
Merz wirbt in Singapur für Investitionsstandorte Deutschland und Europa
-
Kein Anschlag laut Polizei: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
EU-Länder wollen mehr Spielraum bei Vergabe europäischer Agrargelder
-
Mutter und Sohn in Hessen von eigenem Hund angegriffen und schwer verletzt
-
Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe - Mehrere Verletzte
Gericht: Eltern haben keinen Anspruch auf tägliches Fleisch in Schulessen
Eltern haben einer Gerichtsentscheidung aus Baden-Württemberg zufolge keinen Anspruch darauf, dass ihrem Kind im Schulessen täglich Fleisch oder Fisch serviert wird. Für das Kind bestehe keine Pflicht, am Schulessen teilzunehmen, teilte das Verwaltungsgericht Freiburg am Montag mt. Es wies damit einen Eilantrag gegen eine überwiegend vegetarische Schulverpflegung ab. (Az.: 2 K 1477/25)
Die betroffene Ganztagsschule im Raum Konstanz stellt an vier Tagen der Woche Essen bereit. An dreien davon gibt es vegetarische oder vegane Gerichte. Nur an einem Tag gibt es ein Fleisch- oder Fischangebot. Dagegen gingen die Eltern gerichtlich vor. Sie argumentierten mit einer drohenden Mangelernährung und einer Nahrungsmittelunverträglichkeit.
Das Verwaltungsgericht folgte dem allerdings nicht. In den nicht von der Schule abgedeckten Mahlzeiten sorgten die Eltern selbst für ein fleischhaltiges Angebot, entschieden die Richter. Statt am Schulessen teilzunehmen, könnten die Eltern der Tochter zudem auch vorbereitetes Essen mitgeben. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
P.Schmidt--CPN