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Sonderregel bei Hochschulzugang für ukrainische Schülerinnen und Schüler
Die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder hat sich auf Ausnahmeregelungen für den Hochschulzugang von ukrainischen Flüchtlingen geeinigt, die wegen des Kriegs in ihrem Heimat ihre schulische oder universitäre Ausbildung unterbrechen mussten. Sie können sich nach Angaben der KMK vom Mittwoch trotzdem für ein Studium an einer deutschen Hochschule bewerben.
Der Beschluss bezieht sich zum einen auf Schülerinnen und Schüler, die wegen des russischen Angriffs ihre in diesem Jahr anstehenden Abschlussprüfungen zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung nicht ablegen können. Dies entspricht dem deutschen Abitur. "Den betroffenen Schülerinnen und Schülern soll hierdurch kein Nachteil entstehen", erklärte die derzeitige KMK-Vorsitzende und schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU).
Zum anderen gilt der KMK-Beschluss für geflüchtete Studierende aus der Ukraine in ihrem ersten Studienjahr, die dieses kriegsbedingt nicht abschließen können. Sie können sich direkt bei Hochschulen in Deutschland bewerben. Für die Schülerinnen und Schüler mit einer Hochschulberechtigung ist ein Zugang über ein Studienkolleg möglich.
Ausnahmeregelungen gelten laut KMK auch für jene Ukrainerinnen und Ukrainer, die die Hochschulreife erworben haben, die entsprechenden Nachweise fluchtbedingt aber nicht vorlegen können. Sie können ein dreistufiges Plausibilisierungsverfahren durchlaufen. Das Verfahren gibt es laut KMK schon seit 2015, es steht allen Flüchtlingen offen.
A.Mykhailo--CPN