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Gericht: Berliner Tiktokerin darf Schwein nicht in Altbauwohnung halten
Eine Berliner Tiktokerin darf laut einem Urteil ihr Schwein nicht mehr in ihrer im vierten Stock ohne Aufzug gelegenen Altbauwohnung halten. Das Verwaltungsgericht Berlin sieht in der Haltung dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zufolge einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Argumentation der Frau, das Schwein könne sich in der 70 Quadratmeter großen Wohnung frei bewegen "und wolle im Winter hauptsächlich auf der Couch liegen", verfing vor Gericht nicht.
Laut Gericht macht die Frau regelmäßig Clips, die sie beim "Gassigehen" mit dem Schwein in der Berliner Innenstadt zeigen. Die ungewöhnliche Tierhaltung sorgt allerdings bereits seit längerem für Ärger. Das Bezirksamt forderte die Frau nach Hinweisen von Nachbarn zu einer artgerechten Haltung auf. Nachdem das Schwein im November 2023 entlaufen und von der Polizei auf einer stark befahrenen Straße aufgegriffen wurde, stellten Beamte bei einer Wohnungskontrolle die andauernde Schweinehaltung fest.
Die Frau klagte gegen die im März 2024 vom Bezirksamt erlassene Anordnung einer Haltung außerhalb ihrer Wohnung mit frei zugänglichem Auslauf, Wühl- und Suhlmöglichkeiten. Das Bezirksamt hatte etwa auch bemängelt, dass das Schwein für die Spaziergänge durch Berlin regelmäßig die vier Stockwerke die Treppen hinuntergehen müsse - der Bewegungsapparat von Schweinen sei aber nicht auf Treppensteigen ausgelegt.
Die Frau bestritt den Vorwurf der nicht artgerechten Haltung auch mit dem Hinweis, dass das Tier sich ab dem Frühjahr regelmäßig auf einem Hof in Brandenburg suhlen könne und sich außerdem gern im Garten der Familie in Berlin aufhalte. Es sei als Minischwein erworben worden und werde zum Therapieschwein ausgebildet. Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass für die Haltung von Minischweinen dieselben Anforderungen wie bei Hausschweinen gelten.
A.Zimmermann--CPN