-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Wie Unternehmen stille Leistungsträger besser erkennen und fördern
-
Angriff unter Clans: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Forderungen nach Entschädigungen überschatten Karibikreise von König Charles III.
-
Münchener Chiphersteller Infineon investiert 1,1 Milliarden Euro in Österreich
-
Bundeshaushalt 2027: Bündnis warnt vor Einsparungen bei Jugendlichen
-
Mercedes senkt Gewinnerwartung wegen weiter wegbrechenden China-Geschäfts
-
US-Rapper Jay-Z tritt in Super-Bowl-Halbzeitshow auf
-
Dieselskandal: Weitere Verfahren gegen VW-Manager beginnen im November
-
Merz wirbt in Singapur für Investitionsstandorte Deutschland und Europa
Pariser Berufungsgericht bestätigt Einstellung des Verfahrens gegen Luc Besson
Ein französisches Berufungsgericht hat am Dienstag die Einstellung von Ermittlungen gegen den französischen Regisseur Luc Besson wegen mutmaßlicher Vergewaltigung bestätigt. Die Anwälte der Schauspielerin Sand Van Roy kündigten an, nun das Kassationsgericht anzurufen. "Das ist eine Scheinjustiz", sagte Antoine Gitton, Anwalt der niederländisch-belgischen Schauspielerin.
Der Anwalt von Besson, Thierry Marembert, zeigte sich zufrieden. "Das Gericht hat die Unschuld meines Mandanten bestätigt", sagte er. Der 63-jährige Filmemacher ist für Filme wie "Im Rausch der Tiefe" von 1988 und "Léon - Der Profi" von 1994 bekannt. Van Roy spielte in seinem Film "Valerian - Die Stadt der tausend Planeten" von 2017 mit.
Die Schauspielerin erstattete 2018 wenige Stunden nach einem Treffen mit Besson Strafanzeige wegen Vergewaltigung. Später zeigte sie ihn erneut wegen weiterer Vergewaltigungen und sexueller Gewalt in den beiden Jahren zuvor an. Sie machte geltend, dass er seine Machtposition ausgenutzt und gedroht habe, ihre Schauspiel-Karriere zu beeinträchtigen. Nach Vorermittlungen wurde das Verfahren eingestellt. Eine erneute Klage blieb wegen mangelnder Beweise folgenlos.
Nach Aussage der Anwälte der Schauspielerin wurde Besson nicht mit den Fotos der Gerichtsmediziner konfrontiert, die auf Gewalttaten hinweisen. "Es ist jetzt vier Jahre her, dass ich so dumm war zu glauben, dass Frankreich mich beschützt, wenn ich mich nach einer Vergewaltigung bei der Polizei melde", schrieb Van Roy kürzlich auf Twitter.
Besson hatte die Anschuldigungen immer zurückgewiesen und von einer "netten und einvernehmlichen außerehelichen Affäre" gesprochen. Drei andere Frauen haben Besson vor Gericht sexuelle Belästigung und einen Vergewaltigungsversuch vorgeworfen. Der Filmemacher hat dies bestritten.
Besson ist zum vierten Mal verheiratet. Seine zweite Frau, die Schauspielerin Maïwenn Le Besco, hatte er geheiratet, als sie 16 und von ihm schwanger war.
A.Leibowitz--CPN