-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
Millionen-Strafe der EU gegen Musk-Plattform X wegen mangelnder Transparenz
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
-
EU-Kommission verhängt Millionen-Strafe gegen X wegen mangelnder Transparenz
-
"KI-Ära" ist Wort des Jahres 2025
-
Fledermaus an Düsseldorfer Flughafen "notgelandet" - Zoll rettet geschütztes Tier
-
Wadephul erwartet geschlossenes Votum der Koalitionsfraktionen für Rentenpaket
-
Medienberichte: Netflix könnte Warner Bros Discovery übernehmen
-
Reparaturen in Zeiten von Handwerkermangel: BGH prüft Pflicht für mehrere Angebote
-
Tiktok will australisches Social-Media-Verbot für Kinder umsetzen
-
Weiteres Plus bei den Aufträgen für die Industrie im Oktober
-
Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn unverändert bei 16 Prozent
-
Leon Baroomand: Remote Masterclass für finanzielle Freiheit
-
US-"Kriegsminister": Kritik an Hegseth wird lauter
-
Tarifeinigung für deutsche Seeschifffahrt: Heuern für Seeleute steigen
-
Europäische Rundfunkunion berät nach Boykott-Drohungen gegen Israel über nächsten ESC
-
Polizei findet Besitzer von toter Riesenschlange in Nordrhein-Westfalen
-
Studie: Eigenverbrauch von Solarstrom in Deutschland stark gestiegen
-
Italien: 13 Luxusmarken wegen Ausbeutung bei Zulieferern im Visier der Justiz
-
EU-Einigung auf Unterstützung für Winzer und Kennzeichnung für alkoholfreie Weine
-
Deutsche Bahn und Eurostar wollen Direktverbindung von Deutschland nach London
-
Erster Film als Regisseurin mit Drehbuch ihres Sohnes: Kate Winslet mächtig stolz
-
Gentechnik: Agrarindustrie begrüßt EU-Einigung - Kritik von Umweltschützern
-
Türkei: Russland und Ukraine sollen Energie-Infrastruktur aus Krieg heraushalten
-
EU-Verkehrsminister erteilen jährlicher TÜV-Pflicht für ältere Autos eine Absage
-
"Handelsblatt": Bahn-Chefin Palla plant Halbierung des DB-Topmanagements
-
EU-Kommission geht wegen KI-Funktionen auf Whatsapp gegen Mutterkonzern Meta vor
-
Ifo: Geschäftsklima stagnierte 2025 - Unternehmen "nüchtern und besorgt"
-
Mehr E-Autos als Diesel auf Norwegens Straßen
-
Monaco soll Michael-Jackson-Museum bekommen - mit Gemälden des Stars
-
Nicht individuell genug: James-Bond-Figur Miss Moneypenny bekommt keinen Schutz
-
Einzelhandel unter Druck: Zahl der Insolvenzen nähert sich Negativrekord
-
EU-Kommission treibt Kapitalmarktunion voran
-
U-Bootbauer TKMS nach Abspaltung von Thyssenkrupp in MDax aufgenommen
-
Bundesgerichtshof entscheidet über Schutz für "Miss Moneypenny"
-
Facebook- und Instagram-Mutter Meta startet mit Ausschluss von Nutzern unter 16 in Australien
-
EU-Verhandler einigen sich auf Lockerungen der Gentechnik-Regeln
-
Dreitägiger Staatsbesuch: Steinmeier mit großem Prunk in Großbritannien empfangen
-
Vorfahrt für Verbrenner: Trump lockert Emissionsregeln für Autos
-
Rakete von Amazon-Gründer: Zwei Deutsche für Flug ins All vorgesehen
-
Womöglich letzte Verhandlungsrunde für EU-Gentechnik-Reform begonnen
-
Flüssiggas-Terminal darf Verbrennungsmotoren nur mit Genehmigung weiter betreiben
-
Großflächiger Stromausfall im Westen Kubas - auch Havanna betroffen
-
US-Supermarktkette: Costco klagt gegen Trump-Zölle
-
Airbus setzt nach Problemen mit Bauteilen Lieferziele für 2025 herab
-
Regierung bei Platzausbau für Rechtsanspruch auf Ganztagsschule optimistisch
-
Linke enthält sich bei Rentenabstimmung - Mehrheitsschwelle für Schwarz-Rot sinkt
-
Seltene Erden: EU-Kommission will Rohstoff-Vorrat für Industrie anlegen
Tierheilpraktikerinnen scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Mehrere Tierheilpraktikerinnen sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, eine neue Regelung zu homöopathischen Mitteln vorläufig zu stoppen. Ihre Eilanträge wurden abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es gebe hohe Hürden für die Aussetzung eines Gesetzesvollzugs. Dass diese hier notwendig sei, hätten die Klägerinnen nicht ausreichend erklärt. (Az. 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21)
Das neue Tierarzneimittelgesetz gilt ab Freitag. Demnach ist es Nicht-Tierärzten verboten, Tiere mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zu behandeln, die nicht für Tiere zugelassen sind. Darunter fallen viele homöopathische Mittel. Die Tierheilpraktikerinnen sahen dadurch ihre Berufsfreiheit verletzt. Sie arbeiteten seit vielen Jahren vor allem mit Homöopathie, gaben sie an.
Über ihre eigentliche Verfassungsbeschwerde entschied Karlsruhe noch nicht. Dass bis zu dieser Entscheidung nicht rückgängig zu machende berufliche Nachteile eintreten würden, hätten die Heilpraktikerinnen nicht ausreichend dargelegt, erklärte das Gericht. Sie übten neben der Behandlung von Tieren mit homöopathischen Mitteln noch weitere Tätigkeiten aus, die sie fortführen könnten.
H.Meyer--CPN