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Gericht: Aufnahmen von Journalistin zu Fall Block werden vorerst nicht ausgewertet
Die vom Hamburger Landgericht beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung der Kinder der Steakhauskettenerbin Christina Block werden vorerst nicht ausgewertet. Das entschied das Landgericht nach eigenen Angaben vom Donnerstag auf Antrag der Wochenzeitung und der Journalistin. Die Aufzeichnungen würden deshalb "derzeit nicht angerührt". Generell sei der Vollzug der gerichtlichen Entscheidung dadurch aber nicht gehemmt.
Die für den Block-Prozess zuständige Strafkammer des Landgerichts hatte vorige Woche eine Durchsuchung der Wohnung der Journalistin und der "Zeit"-Redaktion angeordnet, um die Aufzeichnungen zu erhalten. Diese stammen von Gesprächen, die die "Zeit"-Journalistin etwa zwei Wochen nach der im Raum stehenden Kindesentführung mit Mitgliedern der betroffenen Familien führte. Sie dienten als Grundlage für einen Podcast. Das Gericht spricht ihnen "potenzielle Beweisbedeutung" zu.
Zu Durchsuchungen kam es nicht, weil die Journalistin die Aufnahmen freiwillig herausgab. Das Vorgehen des Gerichts hatte scharfe Kritik ausgelöst. Die "Zeit"-Redaktion sprach von einem "Anschlag auf die Pressefreiheit". Sie kündigte an, sich rechtlich zur Wehr zu setzen.
P.Kolisnyk--CPN