-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Wie Unternehmen stille Leistungsträger besser erkennen und fördern
-
Angriff unter Clans: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Forderungen nach Entschädigungen überschatten Karibikreise von König Charles III.
-
Münchener Chiphersteller Infineon investiert 1,1 Milliarden Euro in Österreich
-
Bundeshaushalt 2027: Bündnis warnt vor Einsparungen bei Jugendlichen
-
Mercedes senkt Gewinnerwartung wegen weiter wegbrechenden China-Geschäfts
-
US-Rapper Jay-Z tritt in Super-Bowl-Halbzeitshow auf
-
Dieselskandal: Weitere Verfahren gegen VW-Manager beginnen im November
-
Merz wirbt in Singapur für Investitionsstandorte Deutschland und Europa
-
Kein Anschlag laut Polizei: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
EU-Länder wollen mehr Spielraum bei Vergabe europäischer Agrargelder
-
Mutter und Sohn in Hessen von eigenem Hund angegriffen und schwer verletzt
-
Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe - Mehrere Verletzte
Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit
Gesundheits-Apps sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht wie reguläre Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Sächsische Finanzgericht in Leipzig bereits im März, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Leipzig mitteilte.
Geklagt hatte die Betreiberin einer App, die chronisch Kranke durch verschiedene Tools bei einem eigenverantwortlichen Selbst- und Verhaltensmanagement im Umgang mit ihrer Krankheit unterstützt. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das Unternehmen hält die Überlassung ihrer App für umsatzsteuerfrei, weil es sich um eine humanmedizinische Heilbehandlung handele.
Das sah das Finanzgericht anders und wies die Klage ab. Es reiche für eine Heilbehandlung im umsatzsteuerlichen Sinne nicht aus, dass die erkrankten Personen nur im alltäglichen Umgang mit ihren Beschwerden unterstützt würden, so die Argumentation. Außerdem finde bei Nutzung der App keine Betreuung durch einen Arzt oder medizinisches Personal statt, sondern lediglich durch einen Algorithmus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof in München ist der Sprecherin zufolge ein Revisionsverfahren anhängig.
Y.Ponomarenko--CPN