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Alkoholverbot an Bahnhöfen: Drogenbeauftragter Streeck begrüßt neue Regelung
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat das ab diesem Donnerstag geltende bundesweite Alkoholverbot an Bahnhöfen begrüßt. "Alkohol ist nicht die Ursache jeder Auseinandersetzung, aber er kann Konflikte verschärfen und Hemmschwellen senken", sagte Streeck der "Rheinischen Post". Deshalb begrüße er das bundesweite Alkoholkonsumverbot der Deutschen Bahn (DB) "ausdrücklich".
Bahnhöfe müssten Orte sein, "an denen sich alle Menschen sicher fühlen können", sagte Streeck. "Keine Familie sollte sich fragen müssen, ob sie mit ihren Kindern einen Bahnhof besser meidet." Gerade für Kinder könne es beängstigend sein, "wenn Menschen stark alkoholisiert sind, laut werden oder sich aggressiv verhalten."
Bahnhöfe seien "öffentliche Begegnungsorte für Millionen Menschen", sagte der Drogenbeauftragte weiter. "Wer dort unterwegs ist oder arbeitet, muss sich sicher fühlen können. Das ist eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Respekts."
Der Konsum von Alkohol ist ab diesem Donnerstag an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn verboten. Nach DB-Angaben umfasst das Verbot bundesweit 5400 Bahnhöfe der Bahn-Infrastrukturtochter Infrago sowie rund 300 Stationen der DB Regionetz. Bewirken soll dies vor allem mehr Sicherheit und Sauberkeit.
An knapp 40 größeren Bahnhöfen galt bereits zuvor ein Alkoholverbot. Die Erfahrungen hier waren nach Angaben der Bahn "durchweg positiv". Zudem wies der Konzern am Mittwoch darauf hin, dass sich laut einer repräsentativen Umfrage fast vier von fünf Befragten für das Alkoholkonsumverbot aussprechen.
Ausgenommen von dem Verbot bleibt die Gastronomie an Bahnhöfen. Auch das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränken im Gepäck oder aus Einkäufen bleibt erlaubt.
P.Schmidt--CPN