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Block-Prozess: Gericht beschlagnahmt Aufzeichnungen von Journalistin
Die gerichtliche Beschlagnahme der Tonaufzeichnung einer Journalistin hat im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung der Kinder der Steakhauskettenerbin Christina Block zu einer scharfen Auseinandersetzung geführt. Die betroffene Wochenzeitung "Die Zeit" sprach von einem "Angriff auf die Pressefreiheit". Sie kündigte rechtliche Schritte gegen den entsprechenden Erlass des Hamburger Landgerichts an.
Die für den Block-Prozess zuständige Strafkammer hatte nach Angaben des Gerichts vom Montag eine Durchsuchung der Wohnung der Journalistin und der "Zeit"-Redaktion angeordnet, um die Tonaufzeichnungen zu erhalten. Nach Gerichtsangaben waren diese laut eigenen Angaben der Zeitung etwa zwei Wochen nach der mutmaßlichen Entführung bei Gesprächen mit Mitgliedern der betroffenen Familie entstanden. Sie dienten demnach insbesondere auch für einen Podcast mit dem Titel "ZEIT Verbrechen: House of Block".
Die Kammer misst den aufgezeichneten Gesprächen laut Gerichtsmitteilung "potenzielle Beweisbedeutung" zu, weil in ihnen den Verfahrensbeteiligten bisher nicht bekannte Umstände erwähnt worden sein könnten, die für Schuld- und Rechtsfolgenfragen bedeutsam seien. Zudem könne damit die Glaubwürdigkeit von Zeugen bei späteren Vernehmungen geprüft werden.
Laut Gericht kam es nicht zu den Durchsuchungen. Ein Mitarbeiter der "Zeit"-Redaktion informierte die eingesetzten Beamten bei dem Einsatz am Montag, dass sich die Journalistin selbst im Besitz der fraglichen Aufzeichnungen befinde und bereit sei, diese herauszugeben. Daraufhin fuhren die Beamten zu der Frau, die von ihrer Abwendungsbefugnis Gebrauch machte - sie übergab die Aufzeichnungen ohne Durchsuchung.
Nach Auffassung der Kammer liegt keine Verletzung der Pressefreiheit vor, weil die Tonaufzeichnungen in diesem Fall keinem Beschlagnahmeverbot unterlägen. Dieses reiche nur so weit wie das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten selbst. Dieses entfalle nach dem Gesetz, wenn deren Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen solle. Die Kammer habe laut Strafprozessordnung die Wahrheitssuche zugleich auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die von Bedeutung seien.
Eine Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit habe die Kammer dabei vorgenommen, im vorliegenden Einzelfall überwiege ihrer Auffassung nach aber das ihr durch das Gesetz auferlegte "Aufklärungsinteresse". Dabei spiele auch eine besondere Rolle, dass in diesem Fall keine Enttarnung von Informanten der Journalistin drohe. Die Identität der Quellen sei schon "selbst offenbart worden".
Die "Zeit" kritisierte die angedrohte Durchsuchung und die daraufhin erfolgte Beschlagnahme als unverhältnismäßig. "Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist - wir werden uns deshalb mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen", erklärten die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner. Laut Verlag wurde der Beschlagnahme gegenüber der damit betrauten Staatsanwaltschaft widersprochen.
Laut "Zeit" wurden die fraglichen Unterlagen den eingesetzten Beamten außerdem versiegelt übergeben, "um einer Verwertung vor Abschluss der rechtlichen Prüfung vorzubeugen". Dabei sei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Presseunternehmen verwiesen worden, wie der Verlag am Montag in der Hansestadt weiter mitteilte.
Block muss sich mit mehreren weiteren Angeklagten seit Juli 2025 wegen der Verschleppung von zwei ihrer Kinder in der Neujahrsnacht 2023/2024 verantworten. Laut Anklageschrift wurden sie von maskierten Männern in Dänemark dem Vater entrissen und zur Mutter nach Deutschland gebracht, wo sie später unverletzt der Polizei übergeben wurden. Hintergrund ist demnach ein erbitterter jahrelanger Sorgerechtskonflikt zwischen Block und ihrem früheren Ehemann, bei dem die beiden Kinder in Dänemark leben.
P.Petrenko--CPN