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EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Börsenaufsicht - Ausnahme für Deutsche Börse
Die EU-Staaten haben sich auf die Einrichtung einer gemeinsamen Börsenaufsicht geeinigt. Die Finanzminister der Mitgliedstaaten stimmten bei ihrer Sitzung in Luxemburg am Freitag am Freitag dafür, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) mit Sitz in Paris mit weiteren Mitteln und Zuständigkeiten auszustatten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sprach von einem "wichtigen und bedeutenden Schritt" und dem "Herzstück" der Kapitalmarktunion.
Wie aus Diplomatenkreisen verlautete, soll der Frankfurter Börsenbetreiber Deutsche Börse nicht unter die Aufsicht fallen.
Bislang hat die Esma lediglich eine koordinierende Rolle zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten wie der Bafin in Deutschland und der Autorité des marchés financiers (AMF) in Frankreich. Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr eine Reform vorgeschlagen. Neben der vereinheitlichten Aufsicht sollen so auch Regeln und Barrieren zwischen den EU-Ländern im Bereich der Kapitalmärkte abgebaut werden.
Die großen EU-Länder, allen voran Deutschland und Frankreich, unterstützten den Vorschlag von Anfang an. Skeptisch blieben jedoch mehrere kleinere Länder. Vor allem Luxemburg und Irland, für die der Finanzmarkt im Verhältnis zu ihrer Gesamtwirtschaft äußerst wichtig ist, befürchteten Kontrollverluste. Irland, das derzeit den rotierenden EU-Vorsitz inne hat, setzte sich in den vergangenen Monaten jedoch stark für eine Einigung ein.
Klingbeil zeigte sich am Freitag "dankbar dafür, dass alle sich bewegt haben, dass alle Kompromisse gemacht haben".
Der irische Finanzminister Simon Harris sprach von einem "historischen Tag für die Europäische Union". Es werde "seit Ewigkeiten" davon gesprochen, "den Binnenmarkt zu vollenden, und dies ist der wichtigste Schritt seit Jahrzehnten, um dieses Ziel zu erreichen".
Die Vereinbarung, die nun noch von den Ministern gebilligt und anschließend mit dem EU-Parlament ausgehandelt werden muss, klärt den Angaben von Diplomaten zufolge die bislang noch offenen Fragen: die künftige Mittelausstattung der Esma sowie die genauen Kriterien für ihren Zuständigkeitsbereich. Beaufsichtigen soll sie Börsenplattformen, Clearingstellen und Wertpapierverwahrer sowie Akteure im Bereich Kryptowährungen.
Die Bundesregierung setzte sich für eine Ausnahme für den Betreiber der Frankfurter Börse ein. Kritiker werfen Berlin deshalb vor, die Tragweite der Reform zu schwächen und damit erneut eine Fragmentierung innerhalb der Eurozone herbeizuführen. Die deutsche Seite führte als Argument an, dass die Deutsche Börse anders als Euronext, Betreiber von Börsenplätzen wie Paris und Mailand, keine grenzüberschreitende Reichweite habe und daher nicht unter die Esma-Aufsicht fallen müsse.
"Ich würde widersprechen, dass es Ausnahmeregelungen sind", sagte Klingbeil vor Journalisten. Es handele sich vielmehr um "klare Kriterien, ab wann man sich der Esma auch dann unterordnet". Ab bestimmten Schwellenwerten sei die Esma die Aufsichtsbehörde "und das gilt auch für Deutschland".
Die Einigung ist Teil der Brüsseler Bemühungen, eine Spar- und Investitionsunion (SIU) zu schaffen, bestehend aus Kapitalmarkt- und Bankenunion. Die Hoffnung ist, dass die Vereinheitlichung der nationalen Finanzmärkte Investitionen innerhalb der EU reibungsloser fließen lässt.
H.Müller--CPN