-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Wie Unternehmen stille Leistungsträger besser erkennen und fördern
-
Angriff unter Clans: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Forderungen nach Entschädigungen überschatten Karibikreise von König Charles III.
-
Münchener Chiphersteller Infineon investiert 1,1 Milliarden Euro in Österreich
-
Bundeshaushalt 2027: Bündnis warnt vor Einsparungen bei Jugendlichen
-
Mercedes senkt Gewinnerwartung wegen weiter wegbrechenden China-Geschäfts
-
US-Rapper Jay-Z tritt in Super-Bowl-Halbzeitshow auf
-
Dieselskandal: Weitere Verfahren gegen VW-Manager beginnen im November
-
Merz wirbt in Singapur für Investitionsstandorte Deutschland und Europa
-
Kein Anschlag laut Polizei: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
EU-Länder wollen mehr Spielraum bei Vergabe europäischer Agrargelder
-
Mutter und Sohn in Hessen von eigenem Hund angegriffen und schwer verletzt
-
Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe - Mehrere Verletzte
Entscheidung über Schadenersatzklage nach Germanwings-Absturz
Mehr als elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe entscheidet das Landgericht Braunschweig am Dienstag (11.00 Uhr) über eine Schadenersatzklage von 30 Hinterbliebenen gegen den deutschen Staat. Die Kläger werfen dem in der niedersächsischen Stadt ansässigen Luftfahrtbundesamt vor, dass nicht genügend überwacht worden sei, ob der Kopilot flugtauglich sei. Der Staat habe somit seine Amtspflichten verletzt. Sie fordern Schadenersatz zwischen 500 und 110.000 Euro.
Das Gericht stufte schon vor Verhandlungsbeginn die Aussichten auf einen Erfolg der Klage als gering ein. Bei dem Absturz in den französischen Alpen waren am 24. März 2015 alle 150 Insassen gestorben. Untersuchungen ergaben später, dass der Kopilot die Maschine absichtlich hatte abstürzen lassen. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, verheimlichte er seinem Arbeitgeber.
A.Mykhailo--CPN