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Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden
Mit einer Neuregelung bei Schlichtungsverfahren will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dafür sorgen, dass Fluggäste für eine verspätete oder stornierte Verbindung schneller entschädigt werden können. Ein am Freitag auf den Weg gebrachter Verordnungsentwurf hat ein flexibleres Schlichtungsverfahren zum Ziel.
Rufen Fluggäste die Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) an, muss diese bisher in jedem Fall einen Schlichtungsvorschlag ausarbeiten - auch dann, wenn eine Fluggesellschaft auf das Verfahren gar nicht reagiert. Die Neuregelung sieht vor, dass die Schlichtungsstelle nach eigenem Ermessen auf einen Vorschlag verzichten kann. Die gewonnene Zeit soll den Verfahren zugutekommen, in denen eine Einigung realistisch ist.
Für die Fluggesellschaft soll das Verfahren dadurch nicht billiger werden. Dem Entwurf aus dem Justizministerium zufolge zahlt sie die volle Verfahrensgebühr auch dann, wenn kein Schlichtungsvorschlag erstellt wird. So soll es sich für Fluggesellschaften nicht lohnen, Verfahren einfach auszusitzen.
Die Schlichtungsstelle Luftverkehr des BfJ ist für Airlines zuständig, die nicht an eine private Schlichtungsstelle angeschlossen sind. Wie das Justizministerium mitteilte, hat sich die Zahl der Anträge dort seit 2015 von etwa 1600 auf 5500 mehr als verdreifacht. Dadurch werde es schwieriger, die Verfahren zügig abzuschließen.
"Wenn beim Flug in den Urlaub nicht alles rund läuft, dann müssen Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und unkompliziert zu ihrem Recht kommen", erklärte Hubig. Die außergerichtliche Schlichtung für Fluggastrechte sei dafür "genau das richtige Instrument: schnell, effizient und für Verbraucher kostenlos". Gleichzeitig entlaste sie die Gerichte.
"Wir wollen, dass mehr Streitigkeiten im Luftverkehr durch Schlichtung gelöst werden - und schaffen dafür die richtigen Anreize. Deshalb machen wir die Verfahren flexibler und sorgen zugleich dafür, dass es sich für Fluggesellschaften nicht lohnt, Schlichtungsverfahren einfach auszusitzen."
Der Verordnungsentwurf zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung wurde am Freitag an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Bis zum 30. Oktober 2026 können Stellungnahmen abgegeben werden.
A.Samuel--CPN