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Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
Die Erhöhung der Preise für Amazon-Prime-Abos von 2022 ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht transparent genug waren. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. (Az. III ZR 205/25)
Amazon erhöhte die Preise in Deutschland vor vier Jahren von 7,99 Euro auf 8,99 Euro im Monat beziehungsweise von 69 Euro auf 89,90 Euro im Jahr. Die Erhöhung erfolgte zum 15. September 2022, das Unternehmen informierte seine Kunden - nach Angaben der Verbraucherzentrale waren es Millionen - im Juli.
Die Verbraucherschützer klagten und hatten vor dem Landgericht Düsseldorf und dem dortigen Oberlandesgericht Erfolg. Der BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts nun. Amazon habe gegen das Transparenzgebot verstoßen, weshalb die Preiserhöhung unwirksam sei, entschied er. Kunden würden sonst unangemessen benachteiligt.
Dabei ging es nicht um bereits gezahlte Beträge. Die Verbraucherzentrale startete auch eine Sammelklage, um für Kundinnen und Kunden womöglich zu viel gezahltes Geld zurückzufordern. Diese läuft noch am Oberlandesgericht Hamm.
Nach dem Urteil am BGH sprach sie von einem "wichtigen Erfolg" für Verbraucherinnen und Verbraucher. "Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen", erklärte ihr Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
S.F.Lacroix--CPN