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Kunden der Sparkasse Bautzen können sich an Musterklage um Zinsnachzahlungen beteiligen
Kundinnen und Kunden mit einem Prämiensparvertrag bei der Sparkasse Bautzen können sich ab sofort einer Musterfeststellungsklage anschließen, mit der sie möglicherweise Ansprüche auf die Nachzahlung von Zinsen geltend machen können. Möglich ist dies bis 3. Mai 2022, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen mit. Die Kunden können demnach im Schnitt mit einer Nachzahlung von 3000 Euro rechnen.
Das Zeitfenster, sich der Klage anzuschließen, sei "leider sehr klein", bedauerte Rechtsexpertin Claudia Neumerkel. Die Verbraucherzentrale hatte die Musterklage im Dezember eingereicht; die Verhandlung darüber vor dem Oberlandesgericht wurde den Angaben zufolge auf den 4. Mai festgelegt. Damit schließt das Klageregister beim Bundesamt für Justiz am Vortag.
Hintergrund der Klage ist, dass die Sparkasse Bautzen laut der Verbraucherzentrale Sachsen die Zinsen von Prämiensparverträgen zum Nachteil der Sparer angepasst hatte. Der Bundesgerichtshof hatte im April vergangenen Jahres entschieden, dass Banken und Sparkassen ihre Preise und Konditionen für Konten nicht ohne Zustimmung der Kunden verändern dürfen. Unklar blieb aber, für welchen Zeitraum Kunden Geld zurückverlangen können.
Viele Institute argumentieren, dass eine Erstattung nur für drei Jahre rückwirkend gezahlt werden muss. Verbraucherschützer halten das für zu kurz. Am 10. Januar war bereits das Klageregister für die Musterklage gegen die Sparkasse KölnBonn eröffnet worden, am 19. Januar gegen die Berliner Sparkasse.
Ein Musterfeststellungsverfahren wird stellvertretend für einige Verbraucher von einem Verband gegen ein Unternehmen geführt. Ist die Klage laut Gericht zulässig, können weitere betroffene Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos in ein Klageregister eintragen. Damit ist zugleich eine Verjährung ihrer Ansprüche ausgesetzt - sie können also nach einer bestimmten Frist nicht einfach verfallen.
Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im Register eingetragene Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Das muss aber jeder für sich tun, notfalls per eigener Klage vor Gericht.
A.Levy--CPN