-
Nach US-Staatsbesuch: König Charles III. besucht britisches Überseegebiet Bermuda
-
Mehr als zwei Millionen Menschen bei Gratis-Konzert von Shakira in Rio erwartet
-
US-Berufungsgericht stoppt Lieferung von Abtreibungspille Mifepriston per Post
-
Nach Trumps Zollankündigung: EU hält sich "alle Optionen offen"
-
Trump will Zölle auf Autos und Lkw aus der EU auf 25 Prozent erhöhen
-
Lufthansa entschuldigt sich für verbummelte Oscar-Statue
-
Furcht vor neuer Eskalation des Iran-Krieges wächst
-
Tankrabatt in Kraft: Spritpreise an den Zapfsäulen sinken
-
Bundesbankpräsident Nagel bei unveränderter Lage für Zinserhöhung im Juni
-
DGB-Chefin zum Tag der Arbeit: Beschäftigte nicht zum Sündenbock der Krise machen
-
Kartellamt: Spritpreise bis 10.00 Uhr um circa 14 Cent gesunken
-
Waltransport Richtung Nordsee: Zwischenstopp aufgrund der Wetterlage
-
IGBCE-Chef Vassiliadis warnt am Tag der Arbeit vor "sozialpolitischem Rollback"
-
Tankrabatt in Kraft - Preise an den Zapfsäulen gesunken
-
Mercosur-Freihandelsabkommen vorläufig in Kraft getreten
-
Deutsche Bahn bietet im Fernverkehr künftig Last-Minute-Tickets an
-
Demonstrationen "Revolutionärer 1. Mai" ziehen durch Berlin und andere Städte
-
Russland stoppt Durchleitung von Öl aus Kasachstan
-
Tankrabatt tritt in Kraft - Schrittweise sinkende Kraftstoffpreise erwartet
-
Venezuela: Regierung erhöht Mindestlohn um 26,3 Prozent
-
Apple verzeichnet Rekordgewinn im ersten Quartal des Jahres
-
Erster direkter Linienflug zwischen USA und Venezuela seit 2019 in Caracas gelandet
-
Schweden feiert 80. Geburtstag von König Carl XVI. Gustaf
-
Maler und Bildhauer Georg Baselitz mit 88 Jahren gestorben
-
US-Wirtschaft legt zu Jahresbeginn zwei Prozent zu - BIP unter Erwartungen
-
Fachkräfte, Energie, Autos: Deutschland und Marokko planen mehr Zusammenarbeit
-
Tankrabatt: Verbraucherschützer nehmen Kartellamt in die Pflicht
-
Knapp 300 Vorschläge für diesjährigen Friedensnobelpreis - Auch Trump wieder dabei
-
EZB lässt Leitzinsen weiterhin unverändert
-
IEA-Chef Birol sieht Welt vor "größter Energiekrise ihrer Geschichte"
-
Anhänger mit acht Wildschweinkadavern auf Wanderparkplatz: Polizei ermittelt
-
Portal: Balkonkraftwerke rechnen sich deutlich schneller als vor fünf Jahren
-
Waltransport kommt voran: Lastkahn in Kattegat zwischen Dänemark und Schweden
-
Deutsche Wirtschaftsleistung im ersten Quartal überraschend deutlich gestiegen
-
Inflation im Euroraum steigt im April auf 3,0 Prozent
-
Kartellamt: "Hohe Zahl" von Verstößen gegen Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen
-
Fernsehen im Seniorenheim: EuGH erlaubt Weiterleiten von Programm in Zimmer
-
Deutsche Wirtschaftsleistung im ersten Quartal um 0,3 Prozent gestiegen
-
Schwache Frühjahrsbelebung: Zahl der Arbeitslosen nur leicht gesunken
-
Grüne und Linke kritisieren Haushalts-Eckwerte scharf
-
Gewinn von Volkswagen sinkt im ersten Quartal um 28 Prozent
-
NRW-Verkehrsminister will Preis für Deutschlandticket einfrieren
-
Quartalszahlen: US-Tech-Riesen verzeichnen starke Gewinnsteigerungen
-
Schwedens König Carl XVI. Gustaf feiert seinen 80. Geburtstag
-
Trump greift Powell wegen dessen vorübergehenden Verbleibs bei der Fed an
-
DGB-Chefin Fahimi droht mit Protesten gegen Sozialreformen
-
OMP rangiert in allen vier Anwendungsfällen unter den Top 2 im Gartner®-Bericht „Critical Capabilities for Supply Chain Planning Solutions: Process Industries“ von 2026
-
CDU-Wirtschaftsrat: Klingbeils Etat-Entwurf "finanzpolitisches Armutszeugnis"
-
Britischer König Charles III. besucht Gedenkstätte für 9/11-Opfer in New York
-
Klingbeil rechtfertigt hohe Neuverschuldung
Neuer Glasfaseranschluss: Vertrag darf nicht erst ab Freischaltung laufen
Wird ein Glasfaseranschluss noch gelegt, darf der Vertrag nicht erst mit der Freischaltung zu laufen beginnen. Sonst könnte die bindende Vertragslaufzeit die gesetzliche Höchstdauer von zwei Jahren überschreiten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. (Az. III ZR 8/25)
Sie wandte sich gegen eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Deutsche GigaNetz GmbH, die sich am Ausbau des Glasfasernetzes beteiligt. Die Klausel sah eine Mindestlaufzeit von zwölf oder 24 Monaten für den Vertrag vor, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen sollte.
Schon vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatte die Klage Erfolg. Es entschied im Dezember 2024, dass die Klausel nicht mehr verwendet werden dürfe. Das Unternehmen wandte sich an den BGH, um das Hamburger Urteil überprüfen zu lassen. Dieser wies die Revision aber nun zurück.
Die Laufzeit beginne mit dem Vertragsschluss, nicht erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, erklärte der BGH. Für den Markt der Telekommunikationsdienstleistungen gelte keine Ausnahme.
H.Meyer--CPN