-
Mütter kleiner Kinder deutlich seltener erwerbstätig als Väter
-
Musk akzeptiert 1,5 Millionen Dollar Bußgeld wegen Twitter-Übernahme
-
Industrie-Studie: Enormes Potenzial durch Recycling und Wiederverwendung
-
Armenien und EU wollen bei Gipfel in Eriwan Beziehungen vertiefen
-
Verkehrsminister Schnieder verteidigt Tankrabatt - Absage an Tempolimit
-
Russische Schattenflotte: Schweden nimmt Kapitän von gestopptem Schiff fest
-
Nach US-Zolldrohungen: EU-Handelskommissar trifft am Dienstag US-Handelsbeauftragten
-
ADAC-Kritik: Tankrabatt wird weiter nicht vollständig an die Kunden weitergegeben
-
EU-Kommission stoppt Förderung für chinesische Wechselrichter
-
US-Zölle sorgen für viel Beratungsbedarf bei deutschen Unternehmen
-
ADAC rechnet mit leicht erhöhter Staugefahr an kommendem Wochenende
-
Barmer-Studie: Klimaangst bei Jugendlichen nimmt ab
-
Nordrhein-Westfalen: Entenküken in Gleisbett sorgen für Behinderungen im Bahnverkehr
-
Grüne, SPD und Linke ziehen sich vom Internetdienst X zurück
-
Walschlepper in Cuxhaven eingetroffen - Tierärztin erhebt Vorwürfe gegen Crew
-
Umfrage: Zwei Drittel bewerten gesellschaftlichen Zusammenhalt als schlecht
-
Haribo steigert weltweiten Absatz 2025 um 4,5 Prozent
-
Statistikamt: Fast sechs Prozent mehr Beamte als vor zehn Jahren
-
US-Videospielkette Gamestop will für fast 56 Milliarden Dollar Ebay kaufen
-
Materialmangel und Kaufzurückhaltung: Autobranche "schafft es nicht aus der Krise"
-
Trump kündigt Einsatz in Straße von Hormus an - Iran warnt vor Verletzung der Waffenruhe
-
Ökonom: Reaktivierung abgeschalteter Atommeiler betriebswirtschaftlicher Unsinn
-
Pacific Avenue Capital Partners nimmt exklusive Verhandlungen über den Erwerb von ESE World, dem europäischen Abfallbehältergeschäft von Amcor, auf
-
US-Marine will festsitzende Schiffe aus der Straße von Hormus "geleiten"
-
Flugzeug von Spaniens Regierungschef Sánchez muss in Ankara notlanden
-
Trump kündigt höhere Zölle auf Autos aus der EU an - Angst vor Handelskrieg
-
Thyssenkrupp setzt Gespräche mit Jindal über Verkauf von Stahlsparte aus
-
Verband: Höchststand bei Investitionen in Batteriespeicher
-
Opec+ erhöht nach Austritt der Emirate Ölförderquote
-
Deutsche Wirtschaftsverbände kritisieren neue US-Zölle - Aufrufe zur Deeskalation
-
BDI kritisiert neue US-Zölle und pocht auf Einhalten von Handelsabkommen
-
Viel Lob in Großbritannien nach Staatsbesuch von König Charles III. in den USA
-
Mega-Show in Rio: Shakira begeistert Fans bei Gratis-Auftritt an der Copacabana
-
Trotz antisemitischer Äußerungen: Albanien freut sich auf Konzert von Kanye West
-
Trump kündigt höhere Zölle auf Autos aus der EU an - Deutschland besonders stark betroffen
-
Tagesrekord: Bahn in China befördert am 1. Mai 24,8 Millionen Fahrgäste
-
Kartellamt: Kraftstoffpreise zum 1. Mai um knapp 13 Cent gefallen
-
Teurer Sprit wegen Iran-Kriegs: US-Billig-Airline Spirit stellt Flugbetrieb ein
-
Nach US-Staatsbesuch: König Charles III. besucht britisches Überseegebiet Bermuda
-
Mehr als zwei Millionen Menschen bei Gratis-Konzert von Shakira in Rio erwartet
-
US-Berufungsgericht stoppt Lieferung von Abtreibungspille Mifepriston per Post
-
Nach Trumps Zollankündigung: EU hält sich "alle Optionen offen"
-
Trump will Zölle auf Autos und Lkw aus der EU auf 25 Prozent erhöhen
-
Lufthansa entschuldigt sich für verbummelte Oscar-Statue
-
Furcht vor neuer Eskalation des Iran-Krieges wächst
-
Tankrabatt in Kraft: Spritpreise an den Zapfsäulen sinken
-
Bundesbankpräsident Nagel bei unveränderter Lage für Zinserhöhung im Juni
-
DGB-Chefin zum Tag der Arbeit: Beschäftigte nicht zum Sündenbock der Krise machen
-
Kartellamt: Spritpreise bis 10.00 Uhr um circa 14 Cent gesunken
-
Waltransport Richtung Nordsee: Zwischenstopp aufgrund der Wetterlage
Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen
Für die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine feste Regel. Was angemessen ist, hängt vielmehr vom Einzelfall ab, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt entschied. Eine Begründung der Kündigung ist demnach generell erst nach sechs Monaten notwendig. (Az. 2 AZR 160/24)
Die Klägerin war in Berlin für ein konkretes Projekt als Kundenberaterin beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag war auf ein Jahr befristet, die Probezeit sollte vier Monate betragen. Die Arbeitgeberin kündigte nach dreieinhalb Monaten mit einer Frist von drei Wochen.
Laut Gesetz muss die Dauer der Probezeit der Vertragslaufzeit angemessen sein. Mit ihrer Klage machte die Arbeitnehmerin geltend, die viermonatige Probezeit sei bei einer Vertragslaufzeit von nur einem Jahr unangemessen lang. Die Vertragsklausel sei daher unwirksam und eine Probezeitkündigung nicht mehr zulässig gewesen.
In der Vorinstanz war das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dem gefolgt und hatte "ein Quorum von 25 Prozent" für angemessen gehalten, hier also drei Monate. Wie nun das BAG entschied, gibt es aber "keinen Regelwert". Vielmehr hänge die angemessene Dauer der Probezeit vom Einzelfall hab. Hier habe die Arbeitgeberin einen detaillierten Einarbeitungsplan über 16 Wochen vorgelegt. Von daher sei es verhältnismäßig gewesen, die Probezeit etwas länger anzusetzen.
Laut Kündigungsschutzgesetz besteht eine sogenannte Wartezeit von sechs Monaten, bis die Schutzwirkungen dieses Gesetzes gelten. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen schöpft die Probezeit diese Wartezeit in der Regel aus.
In dem nun entschiedenen Fall wiesen die Erfurter Richter darauf hin, dass sich mit einer verkürzten Probezeit nicht automatisch auch die Wartezeit verkürzt. Das bedeutet, dass eine Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate generell keiner Begründung und sozialen Rechtfertigung bedarf, auch wenn die Probezeit gegebenenfalls schon vorbei ist. Nur die Kündigungsfrist ist dann gegebenenfalls länger.
T.Morelli--CPN