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Aufsichtsgebühren für Meta-Plattformen und Tiktok müssen neu festgelegt werden
Bei der Festlegung von Aufsichtsgebühren für Facebook, Instagram und Tiktok hat die EU-Kommission einen formalen Fehler gemacht. Sie muss die Gebühren nun noch einmal festlegen, wie das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch in Luxemburg entschied. Anbieter, die nach dem Gesetz für digitale Dienste als sehr große Online-Plattformen oder Suchmaschinen gelten, müssen sich an strengere Regeln halten. (Az. T-55/24)
So müssen sie stärker gegen Falschinformationen vorgehen und die Algorithmen hinter ihren Inhalten und personalisierter Werbung zum Teil offenlegen. Hassrede und Falschinformationen sollen sofort gelöscht werden. Halten sie sich nicht daran, drohen Geldstrafen.
Um die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes und die Beaufsichtigung zu decken, wird von den Unternehmen eine Gebühr erhoben. Diese darf nicht höher sein als 0,05 Prozent des weltweiten Gewinns im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Als Schwelle für eine sehr große Online-Plattform gilt die Zahl von mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU pro Monat. Facebook, Instagram und Tiktok waren im April 2023 als sehr große Plattformen im Sinne des Gesetzes benannt worden.
Im November 2023 legte die Kommission die Gebühr für das Jahr fest. Das tat sie mittels sogenannter Durchführungsbeschlüsse. Dafür wurde die durchschnittliche monatliche Zahl aktiver Nutzer der jeweiligen Plattform berechnet.
Statt der Beschlüsse wäre aber ein Rechtsakt notwendig gewesen, wie das Gericht nun erklärte. Denn die Methodik stützte sich auf Daten von Drittanbietern. Die EU-Kommission soll die Methodik nun neu festlegen und dann neue Beschlüsse erlassen. Dafür hat sie ein Jahr Zeit, nachdem das Urteil rechtskräftig wurde.
Bis zu einer Neufassung bleiben die bisherigen Beschlüsse wirksam. Die Unternehmen können gegen das Urteil noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgehen.
A.Zimmermann--CPN