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Gutachten: Weniger Kindergeld für im Ausland lebende Kinder verletzt EU-Recht
Geht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), müssen in Österreich arbeitende Bürger anderer EU-Staaten dort unabhängig vom Wohnort ihrer Kinder die gleichen Familienbeihilfen erhalten wie Österreicher. Solche Wanderarbeitnehmer trügen ebenso zur Finanzierung des Sozial- und Steuersystems bei wie österreichische Arbeitnehmer, argumentierte Generalanwalt Richard de la Tour in seinem Gutachten in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um eine Klage der EU-Kommission gegen Österreich. (Az. C-328/20)
Österreich passt seit 2019 für betroffene Arbeitnehmer die Familienbeihilfe oder steuerliche Vergünstigungen nach oben oder unten an - je nach Preisniveau in dem Land, in dem die Kinder leben. Nach Ansicht der Kommission verstößt dies gegen EU-Recht.
Der Generalanwalt sieht das genauso und schlug dem EuGH vor, entsprechend zu entscheiden. Die Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrem Urteil nicht an das Gutachten halten, orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.
M.Mendoza--CPN