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Bundeskabinett macht Weg frei für Tariftreuegesetz
Unternehmen in Deutschland sollen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge ab einem Wert von 50.000 Euro künftig Löhne in Tarifhöhe zahlen - auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, den Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgelegt hatten. So würden "die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt", erklärte das Arbeitsministerium.
Mit dem sogenannten Tariftreuegesetz werden die Unternehmen verpflichtet, auch weitere tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen der jeweiligen Branche einzuhalten - etwa bei Höchstarbeitszeiten und Pausen. "Gerade in Zeiten großer öffentlicher Investitionen ist das ein wichtiges Signal: Das Tariftreuegesetz sorgt für fairen Wettbewerb, schützt gute Arbeitsbedingungen und stärkt die Tarifbindung", erklärte Arbeitsministerin Bas.
Das Gesetz soll nach Angaben ihres Ressorts nun im Bundestag beraten und noch 2025 verabschiedet werden. Der Bundesrat muss zustimmen.
P.Schmidt--CPN