-
Minister Backhaus: Noch keine gesicherten Informationen zu totem Wal in Dänemark
-
Energieintensive Industrie: Produktion geschrumpft und zehntausende Jobs gestrichen
-
Südkoreanischer Leitindex Kospi überspringt erstmals Marke von 8000 Punkten
-
China will laut Trump Öl aus den USA kaufen
-
Neuer US-Zentralbankchef Warsh tritt Amt an
-
Prinz Harry und Meghan wollen Verfilmung von Afghanistan-Bestseller produzieren
-
ESC-Finale komplett: Mitfavoriten Australien und Dänemark weiter
-
Trump: China will 200 Boeing-Flugzeuge bestellen - Auch Sojabohnen im Gespräch
-
Dänische Königin Margrethe II. mit Brustschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert
-
Stromversorgung in Kuba zusammengebrochen - Regierung: Ölvorräte aufgebraucht
-
Früherer EZB-Chef Draghi mit Karlspreis geehrt - Merz würdigt Rolle in Euro-Krise
-
Früherer EZB-Chef Draghi mit Aachener Karlspreis ausgezeichnet
-
Reform des Heizungsgesetzes stößt auf gemischtes Echo
-
Früherer EZB-Chef Draghi erhält Aachener Karlspreis
-
Grünes Licht des Senats: Neuer US-Zentralbankchef Warsh kann Freitag antreten
-
Zustimmung des Senats: Neuer US-Zentralbankchef Warsh kann Amt am Freitag antreten
-
Arzt in Brandenburg wegen Kindesmissbrauchs in 130 Fällen angeklagt
-
EU-Behörde: Keine Hinweise auf Mutation von Hantavirus
-
Tesla will in Grünheide 1500 Stellen für Batteriezellenfertigung schaffen
-
ADAC: Spritpreise erneut gesunken - Tankrabatt kommt "großteils" an
-
Charles III. stellt inmitten von Debatte über Premier Starmer Regierungsprogramm vor
-
IEA: Wegen Hormus-Blockade werden Ölreserven im Rekordtempo angezapft
-
Gericht: Beschäftigte von Ryanair-Tochter können in Berlin Betriebsrat gründen
-
Erste Auslandsreise von Prinzessin Kate seit ihrer Krebsdiagnose
-
Kreuzfahrtschiff in Bordeaux unter Quarantäne: Magen-Darm-Beschwerden
-
Neue Regeln für den Heizungskeller: Bundeskabinett beschließt Reform der Reform
-
Managerin: Autohersteller BYD aus China spricht über Kauf von Werken in Europa
-
Buchautor: Brigitte Macron verliert Einfluss auf ihren Mann
-
Bundeskabinett beschließt Ausschreibung neuer Gaskraftwerke
-
Ein Ticket für mehrere EU-Länder: Brüssel will lange Zugreisen einfacher machen
-
Bundeskabinett verabschiedet neues Heizungsgesetz
-
"Mogelpackung": Verbraucherschützer gewinnen gegen Milka-Hersteller
-
Sieg für Asterix-Verlag: Kein Markenschutz für Waffen namens "Obelix"
-
Studie: Väter kümmern sich bei Kinderbetreuung häufiger um flexible Aufgaben
-
TUI "trotz aller Herausforderungen in der Welt" zuversichtlich
-
Neues Heizungsgesetz im Bundeskabinett
-
Proteste in Argentinien gegen Kürzung staatlicher Gelder für Universiäten
-
Landgericht Bremen gibt Urteil zu Milka-"Mogelpackung" bekannt
-
Prinzessin Kate reist erstmals seit Krebserkrankung wieder ins Ausland
-
EU-Kommission will lange Zugreisen einfacher machen
-
China fordert Pakistan zu stärkerer Vermittlertätigkeit im Iran-Krieg auf
-
Schluss mit Vorkasse beim Tierarzt: Deutschlands erste Tierkrankenversicherung mit echter Versichertenkarte ist da!
-
Agnete Kirk Kristiansen wurde zum Chair der LEGO Foundation berufen
-
Verband der Automobilindustrie rechnet mit noch mehr Stellenabbau bis 2035
-
Özdemir sieht Wahl zum Ministerpräsidenten als Ermutigung für Kinder von Migranten
-
Favoriten Finnland und Griechenland ziehen in ESC-Finale ein
-
Weltweiter Weinkonsum sank 2025 um 2,7 Prozent
-
Pentagon: Kosten des Iran-Kriegs auf 29 Milliarden Dollar gestiegen
-
Buhrufe bei Kanzlerrede: Merz fordert Reformbereitschaft - auch bei der Rente
-
Zoll meldet massiven Anstieg von E-Commerce-Sendungen
Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten
Kosten für die Betreuung der Kinder können nicht mehr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber sie steuerfrei ersetzt hat. Denn die Eltern sind dann insoweit nicht mehr wirtschaftlich belastet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: III R 54/20)
Im Streitjahr 2018 hatten die klagenden Eltern für den Kindergartenbesuch ihres Kindes 4265 Euro ausgegeben. Der Arbeitgeber des Vaters erstattete dies steuerfrei. Dennoch setzte das Paar bei seiner Einkommensteuererklärung die Kita-Kosten als steuermindernde Sonderausgaben an. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht.
Laut Gesetz können Zweidrittel der "Aufwendungen" für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden, höchstens 4000 Euro je Kind.
Doch damit sind nur Ausgaben gemeint, mit denen die Eltern "endgültig wirtschaftlich belastet" sind, urteilte der BFH. Darauf verweise neben dem Zweck der Vorschrift hier auch das Wort "Aufwendungen". Eine solche wirtschaftliche Belastung der Eltern bestehe aber nicht, wenn der Arbeitgeber steuerfrei und zweckgebunden für die Kita-Kosten aufkommt.
P.Schmidt--CPN