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Buschmann bringt Abschaffung des "Werbeverbots" für Abtreibungen auf den Weg
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen auf den Weg gebracht. Er veröffentlichte am Dienstag einen Referentenentwurf, der die ersatzlose Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a vorsieht. Damit solle sichergestellt werden, dass Ärztinnen und Ärzte Frauen "in dieser schwierigen Situation unterstützen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen".
Es sei "ein unhaltbarer Zustand", dass Mediziner, "die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und damit am besten sachlich informieren können, nach der derzeitigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten müssen", erklärte Buschmann. "Das passt nicht in unsere Zeit." Sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch sollten deshalb nicht länger strafbar sein.
Auf die Streichung des Paragrafen 219a hatten sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Eine zuvor von der großen Koalition beschlossene Reform hatte es den Ärzten zwar ermöglicht, über die Tatsache zu informieren, dass sie den Abbruch vornehmen - nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden.
Buschmanns Ministerium verschickte den Entwurf zur Aufhebung des Werbeverbots am Dienstag an Bundesländer und Verbände. Bis zum 16. Februar sind Stellungnahmen zu dem Vorhaben möglich. Sie werden neben dem Gesetzentwurf auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht.
T.Morelli--CPN