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Verbraucherschützer raten Konzertfans von Ticketversicherung ab
Verbraucherschützer raten Musikfans trotz der unsicheren Corona-Lage von einer Ticketversicherung ab. Ticketversicherungen ersetzen nur den Eintrittspreis, wenn Versicherte an Covid-19 erkranken und das Konzert nicht besuchen können, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Montag in Mainz mitteilte. Absagen wegen eines Lockdowns oder aktueller Corona-Regeln seien nicht versichert. Auch bei wiederholten Konzertverschiebungen greife die Versicherung nicht.
Solche Versicherungen seien zwar oft nicht sehr teuer, aber auch nicht sinnvoll, betonte die Verbraucherzentrale. Auch bei Reise- oder Hotelkosten lassen spezielle Corona-Policen demnach "meist zu wünschen übrig". Die Verbraucherexperten raten daher, Hotel- und Reisebuchungen so abzuschließen, dass sie auch noch kurz vor dem Konzerttermin kostenlos storniert werden können.
Wer vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie Konzertkarten gekauft hatte und diese zurückgeben wollte, erhielt für die ausgefallenen Veranstaltungen meist lediglich einen Gutschein statt einer Rückerstattung des Kaufpreises. Wer diesen Gutschein bis Ende 2021 noch nicht eingelöst hat, kann sich den Betrag seit dem 1. Januar auszahlen lassen.
L.K.Baumgartner--CPN