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Klagen gegen vorläufige Anwendung von Ceta scheitern in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden und eine Organklage der Linken-Bundestagsfraktion gegen die vorläufige Anwendung des EU-Kanada-Handelsabkommens Ceta zurückgewiesen. Der Rat der Europäischen Union habe mit dem Beschluss über die vorläufige Anwendung nicht seine Kompetenzen überschritten, erklärte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Verfassungsbeschwerden gegen einen Beschluss des Rates zum Abschluss von Ceta sowie zum deutschen Zustimmungsgesetz seien darüber hinaus unzulässig, weil beides noch ausstehe. (Az. 2 BvE 3/16 u.a.)
Ceta ist aktuell vorläufig in Kraft, mehrere Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - haben das Abkommen aber noch nicht ratifiziert. Es soll den Handel zwischen der Europäischen Union und Kanada erleichtern und regelt unter anderem den Wegfall fast sämtlicher Zölle.
2016 lehnte Karlsruhe bereits Eilanträge gegen das Abkommen ab und erlaubte die vorläufige Beteiligung Deutschlands - allerdings unter Auflagen. Unter anderem durften nur diejenigen Teile vorläufig in Kraft treten, die in der Zuständigkeit der EU liegen. Nach der Entscheidung vom Dienstag kann Deutschland an diesem vorläufigen Abkommen weiter teilnehmen.
P.Kolisnyk--CPN