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Weniger Auflagen für neue Wind- und Solarenergieanlagen beschlossen
Die Genehmigungsverfahren für neue Wind- und Solarenergieanlagen werden deutlich vereinfacht: Am Freitag verabschiedeten Bundestag und Bundesrat eine Gesetzesreform, durch die in vielen Fällen Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen für einzelne Projekte entfallen. Die Opposition hatte zuvor das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren wegen mangelnder Beteiligung des Parlaments scharf kritisiert. Umweltschützer warnten vor "gravierenden Folgen" für den Artenschutz.
Den neuen Regeln zufolge sind weitergehende Prüfungen nicht mehr nötig, wenn die neuen Anlagen in Gebieten entstehen sollen, die bereits grundsätzlich für diesen Zweck ausgewiesen wurden. Profitieren können Projekte in den Bereichen Windenergie an Land, Windenergie auf See und entsprechende Anbindungsleitungen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Stromnetze.
Das Gesetz geht auf die im Dezember verabschiedete EU-Notfallverordnung für den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien im Zeichen des russischen Angriffs auf die Ukraine zurück. Einige Regelungen der EU-Verordnung sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bereits anwendbar. So entfallen Prüfvorgaben für das sogenannte Repowering von bestehenden Anlagen und Netzverstärkungsmaßnahmen, auch bei Solaranlagen.
Um die Neuregelung war in der Koalition lange gerungen worden, teils auch in Verbindung mit anderen EU-Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz. Die Opposition im Bundestag beklagte, dass der endgültige Reformentwurf wegen der späten Ampel-Einigung erst am Dienstag den zuständigen Parlamentsausschüssen vorgelegt worden sei. Union und Linke kritisierten dies als mangelnden Respekt gegenüber den Volksvertretern.
Inhaltlich kam Kritik von Umweltschützern an der Reform. Der BUND etwa befürchtet "unkalkulierbare Risiken" für die Natur. "Die jetzt für viele Energiewende-Projekte ausfallenden Artenschutz-Untersuchung und Umweltverträglichkeitsprüfungen sind zwei zentrale Elemente für den Naturschutz", erklärte BUND-Chef Olaf Bandt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zugesichert, dass der Arten- und Naturschutz wichtig bleibe. Demnach müssen die Behörden künftig dafür sorgen, dass die Betreiber von Windanlagen "angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen" unternehmen und andernfalls "einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten".
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Reform. Die neuen Regeln "vereinfachen die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Anlagen in einigen Punkten erheblich", erklärt Verbandschefin Kerstin Andreae. Allerdings habe die Bundesregierung die Spielräume der EU-Verordnung nicht vollständig ausgeschöpft. So wären weitere Standardisierungen bei Artenschutzmaßnahmen möglich und sinnvoll gewesen.
C.Smith--CPN