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Bundesrat erleichtert virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen
Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen die Digitalisierung vorangetrieben - so auch im deutschen Vereinswesen. Anknüpfend an eine Sonderregelung aus der Pandemie-Zeit hat der Bundesrat am Freitag Erleichterungen für hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen in Vereinen gebilligt. Damit ist eine Teilnahme an den Versammlungen mittels elektronischer Kommunikation grundsätzlich immer möglich.
Bisher waren virtuelle Mitgliederversammlungen nur möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht oder alle Mitglieder ausdrücklich zustimmen. Mit der Änderung der entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das nun nicht mehr nötig. Nur für die Einberufung rein virtueller Mitgliederversammlungen ist vorab mindestens einmal ein Beschluss der Mitglieder nötig, sofern es keine andere Satzungsregelung gibt.
Getagt werden kann künftig sowohl in Präsenz als auch komplett virtuell oder hybrid unter Nutzung von Video-Konferenzen, Chat-Programmen oder dem Telefon. Auch Abstimmungen per E-Mail sind vorgesehen. Vereine haben aber weiter die Möglichkeit, hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen in ihren Satzungen auszuschließen. Die Gesetzesänderung geht auf eine Bundesratsinitiative zurück.
St.Ch.Baker--CPN