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Gutachten: Flutung von Tagebau darf Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigen
Einem juristischen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge müssen EU-Staaten Baupläne ablehnen, wenn die Wasserqualität für potenzielles Trinkwasser dadurch sinken kann. Ein Vorhaben könne nur genehmigt werden, wenn das Trinkwasser dadurch nicht beeinträchtigt werde, erklärte Generalanwältin Laila Medina am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um einen Fall aus Brandenburg. (Az. C-723/219
In einer früheren Braunkohlegrube in der Lausitz soll ein künstlicher See entstehen. Er soll einen Überlauf haben, über den Wasser in die Spree fließen würde. Dieses Wasser würde deutlich mehr Sulfat enthalten als das Spreewasser - welches wiederum von der Stadt Frankfurt an der Oder zur Trinkwassergewinnung genutzt wird.
Im Flusswasser ist bereits viel Sulfat, das aus stillgelegten Tagebauen stammt. Darum wird der Grenzwert aktuell nur knapp eingehalten. Die Stadt Frankfurt befürchtet, dass der Grenzwert überschritten werden könnte und klagte darum gegen die Pläne für den See. Das Verwaltungsgericht Cottbus setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH Fragen vor.
In ihrem Gutachten argumentierte die Generalanwältin nun, dass die zuständige Behörde vor der Genehmigung eines solchen Vorhabens erst sicherstellen müsse, dass es keine negativen Auswirkungen auf Wasser gebe, das zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden solle. Bei Sulfat müsse aber geprüft werden, ob überhaupt eine Gefahr für die Gesundheit bestehe.
Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrem späteren Urteil nicht an das Gutachten der Generalanwältin halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Urteilstermin wurde noch nicht veröffentlicht.
M.P.Jacobs--CPN