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Hitzeschutz im Grundgesetz: CDU fordert von SPD Klärung offener Fragen
Nach dem Vorstoß der SPD-Kabinettsmitglieder für eine Verankerung des Hitzeschutzes im Grundgesetz sieht die Unionsfraktion im Bundestag noch erheblichen Klärungsbedarf. "Ob eine Grundgesetzänderung dafür sinnvoll ist, kann erst ein konkreter Vorschlag zeigen", erklärte der für Umwelt und Klimaschutz zuständige Unionsfraktionsvize Klaus Mack (CDU) am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Mack forderte die SPD auf, offene Fragen zu klären und ihren Vorschlag zu präzisieren: Eine Verfassungsänderung müsse einen "Mehrwert" bringen, sonst sei sie nicht sinnvoll.
Mack formulierte mehrere offene Fragen seiner Fraktion: So müssten die finanziellen Folgen geklärt werden, die mit einer Grundgesetzänderung verbunden wären. Geklärt werden müsste zudem, worin der Vorteil einer solchen Änderung gegenüber den bestehenden Förderungen bestünde, und wie die Zuständigkeiten geregelt würden. "Diese Fragen lässt der bisherige Vorschlag des Bundesumweltministers offen und müssen geklärt werden."
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte vor wenigen Tagen gefordert, eine "Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz" im Grundgesetz zu verankern. Die Bundesministerinnen und -minister der SPD griffen dies in einem am Sonntag vorgestellten gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz auf und forderten eine Grundgesetzänderung noch vor der nächsten Bundestagswahl.
Unioinsfraktionsvize Mack wies auf das aufwändige Verfahren dafür hin. "Eine Gemeinschaftsaufgabe kann der Bundesumweltminister nicht im Alleingang auf den Weg bringen", erklärte der CDU-Abgeordnete. "Ein entsprechender Vorschlag muss zunächst mit den Ländern beraten werden - über die Umweltministerkonferenz und anschließend in der Ministerpräsidentenkonferenz." Erst dann komme der Bund im weiteren Verfahren ins Spiel. Eine Grundgesetzänderung könne "nur gemeinsam mit den Ländern und den nötigen breiten Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat gelingen".
Weiter erklärte Mack: "Wir haben schon heute Instrumente und Mittel, die wir unbürokratisch und praxisnah nutzen sollten - etwa aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz." In der Frage der Grundgesetzänderung sei für die Union maßgeblich, "dass die Mittel am Ende tatsächlich und möglichst unbürokratisch bei den Kommunen und den Menschen ankommen".
St.Ch.Baker--CPN