-
Deutsche Bahn macht im ersten Halbjahr 147 Millionen Euro Gewinn
-
Autokonzern Stellantis zurück im Gewinnbereich - Absätze deutlich gesteigert
-
Schäden durch Blitze 2025 gesunken - Durchschnittliche Schadenssumme steigt aber
-
Deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal voraussichtlich um 0,2 Prozent gewachsen
-
Höhere Ölpreise: Shell verdreifacht Quartalsgewinn
-
RKI: Bereits fast 10.000 Hitzetote in diesem Sommer
-
Samsung: Operativer Gewinn steigt um mehr als 1800 Prozent
-
Deutsche Bahn stellt Halbjahreszahlen vor
-
"Bild": Deutsche Bahn macht erstmals seit sieben Jahren wieder Gewinn
-
Nach BBC-Doku: Schauspieler Jared Leto weist Vorwürfe sexueller Gewalt zurück
-
"Familienstreit" bei der Fed: US-Notenbank lässt Leitzins vorerst unverändert
-
Brasiliens Justiz untersucht Video mit KI-Bild von Ex-Präsident Bolsonaro
-
Protest gegen neue Kategorie für asiatischen Pop: Band BTS will keinen Grammy
-
OpenAI: Unkontrollierter KI-Hackerangriff war größer als angenommen
-
Durchgesickerte Prüfungsaufgaben: Indische Abgeordnete stimmen für härtere Strafen
-
Nordrhein-Westfalen: Lehrerin scheitert vor Gericht mit Versetzung nach Ostfriesland
-
Förder-Aus für kleine PV-Anlagen - Reiche: Schluss mit "rundum sorglos"
-
Russland schreibt Telegram-Chef Durow international zur Fahndung aus
-
Auf Hitze folgen Unwetter: Regional starke Gewitter bei hohen Temperaturen erwartet
-
Mehr Raketenstarts: Trump-Regierung will Umweltschutz für Raumfahrt aufweichen
-
Nach Anschlag in Berlin: Doppelt so viele Polizisten bei CSD in Hamburg
-
Industrie begrüßt umstrittene Energiegesetze von Wirtschaftsministerin Reiche
-
Verband kritisiert Unterfinanzierung von Essen in Pflegeheimen
-
Weniger Stellenabbau: Arbeitsmarkt stabilisiert sich laut Ifo-Institut leicht
-
BASF treibt Jobabbau voran - 7000 Stellen weltweit gestrichen
-
Unternehmenskreise: BMW will bis Ende 2027 bis zu 8000 Jobs abbauen
-
Staatliche Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland steigt auf mehr als 31.000 Euro
-
Russische Medien: Telegram-Chef Durow zur internationalen Fahndung ausgeschrieben
-
Energiegesetze von Wirtschaftsministerin Reiche im Bundeskabinett
-
USA verbieten Einfuhr von humanoiden Robotern aus dem Ausland
-
US-Regierung will Raumfahrtsektor von Umweltvorschriften befreien
-
24 Stunden in der Luft: Airbus A350 landet nach Rekordflug in Frankreich
-
Begrenzungen beim Kraftstoffverkauf in Russland vielerorts aufgehoben oder gelockert
-
Bundesgerichtshof: Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge unzulässig
-
Merz fordert "zwingend" hunderte Milliarden Euro Einsparungen beim EU-Haushalt
-
Coca-Cola meldet starkes Gewinnplus dank der Fußballweltmeisterschaft
-
Frankreich: Neuer Nationaltrainer Zidane will gegen Rassismus im Fußball kämpfen
-
Noroviren in Tiefkühlbeeren: Verbraucherschützer fordern Warnhinweise
-
Griechischer Regierungschef erfreut über Erfolg von Christopher Nolans "Die Odyssee"
-
Neue Hitzewelle erreicht Deutschland: Temperaturen bis 39 Grad möglich
-
Chinas Erfolge in der Chipindustrie: Kursverluste bei Halbleiterfirmen weltweit
-
Bundesregierung kann Klimawirkung von neuem Heizungsgesetz weiter nicht beziffern
-
Ölpreise als Treiber: E-Auto-Markt in Europa erreicht laut Studie neues Allzeithoch
-
Hitzewelle Ende Juni: 90 Prozent mehr Eis und 77 Prozent mehr Wasser verkauft
-
SPD will Verbot von Diskriminierung aufgrund sexueller Identität im Grundgesetz
-
Dank Rückzahlung von US-Zöllen in Millionenhöhe: Philips steigert Gewinn
-
Verdoppelte Gewinne: Oxfam fordert "gerechte" Besteuerung großer Ölkonzerne
-
BitMart تحت الضغط: لم يتم الإفراج عن 22,000 USDT و930,000 SNC بعد مرور 48 ساعة – هل تعاني BitMart من نقص في الأموال؟
-
BitMart 面臨壓力:22,000 USDT 和 930,000 SNC 在 48 小時後仍未解凍——難道 BitMart 資金不足?
-
BitMart под давлением: 22 000 USDT и 930 000 SNC не разблокированы по истечении 48 часов — у BitMart не хватает средств?
Landgericht München I sieht Letzte Generation als kriminelle Vereinigung
Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Strafschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation.
Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr. Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.
Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.
Im konkreten Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.
Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.
Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.
Y.Ibrahim--CPN