-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Wie Unternehmen stille Leistungsträger besser erkennen und fördern
-
Angriff unter Clans: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Forderungen nach Entschädigungen überschatten Karibikreise von König Charles III.
-
Münchener Chiphersteller Infineon investiert 1,1 Milliarden Euro in Österreich
-
Bundeshaushalt 2027: Bündnis warnt vor Einsparungen bei Jugendlichen
-
Mercedes senkt Gewinnerwartung wegen weiter wegbrechenden China-Geschäfts
-
US-Rapper Jay-Z tritt in Super-Bowl-Halbzeitshow auf
-
Dieselskandal: Weitere Verfahren gegen VW-Manager beginnen im November
-
Merz wirbt in Singapur für Investitionsstandorte Deutschland und Europa
-
Kein Anschlag laut Polizei: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
EU-Länder wollen mehr Spielraum bei Vergabe europäischer Agrargelder
-
Mutter und Sohn in Hessen von eigenem Hund angegriffen und schwer verletzt
-
Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe - Mehrere Verletzte
Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
Eine Professorin in Nordrhein-Westfalen darf einem Gerichtsurteil zufolge keine Versuche an Mäusen vornehmen, bei denen die Tiere chirurgisch aneinander genäht werden. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte am Mittwoch laut Mitteilung ein Verbot der Versuche und wies eine Klage der Professorin der Universität Bonn ab. Die umstrittene Versuchsart belastet demnach die dabei zusammengenähten Mäuse schwer und verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Bei sogenannten Parabioseversuchen werden zwei lebende Mäuse an den Flanken operativ miteinander verbunden, so dass sich ihre Blutkreisläufe verbinden. Nach acht Wochen werden die Tiere wieder getrennt und seziert. Die Professorin wollte die Entwicklung eines Malariaimpfstoffs erforschen.
Die Wissenschaftlerin stufte die Versuche als lediglich mittelgradig belastend ein. Das Gericht schätzte die Belastung für die Mäuse hingegen als schwer ein. Die Professorin habe keine Unterlagen vorgelegt, die diese Belastungen rechtfertigten würden, hieß es zur Begründung.
Das zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung hatte die Versuche zuerst genehmigt, die Genehmigung dann aber wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit zurückgenommen. Dagegen klagte die Professorin. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.
A.Samuel--CPN