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Vorwürfe gegen Mario Voigt: Hochschule bestätigt Entzug von Doktortitel
Die Technische Universität Chemnitz hält an ihrer Entscheidung fest, Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) den Doktortitel zu entziehen. Ein dagegen eingelegter Widerspruch sei nach Überprüfung des ursprünglichen Verwaltungsakts vom zuständigen Fakultätsrat per Beschluss zurückgewiesen worden, teilte die sächsische Hochschule am Dienstag auf Anfrage mit. Zuvor hatte der "Stern" über den Vorgang berichtet.
Voigt hatte alle Vorwürfe bereits bei Bekanntwerden des Titelentzugs im Januar als "nicht nachvollziehbar" bezeichnet und als Privatmensch eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht angekündigt. Nach früheren Angaben seines Anwalts wird behauptet, Voigt habe in seiner Doktorarbeit von ihm zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern blind aus Sekundärliteratur übernommen. Voigt erklärte, der "wissenschaftliche Kern" seiner vor bald 20 Jahre eingereichten Arbeit sei unstrittig.
Ein selbsternannter "Plagiatsjäger", der bereits mit Vorwürfen gegen mehrere Politiker für Schlagzeilen sorgte, hatte im Sommer 2024 die Vorwürfe gegen Voigt erhoben. Dieser war damals noch Spitzenkandidat der CDU für die wenig später stattfindende Thüringer Landtagswahl. In dessen Doktorarbeit geht es um Präsidentschaftswahlkämpfe in den USA.
Die oppositionelle AfD, die vom Landesverfassungsschutz von Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, nutzt die Vorwürfe für Rücktrittsforderungen. Im Februar gab es auf ihr Betreiben hin ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Voigt im Landtag, das allerdings scheiterte. Am Dienstag forderte AfD-Landes- und Landtagsfraktionschef Björn Höcke erneut den Rücktritt des Thüringer Ministerpräsidenten.
Laut Hochschule beschloss der Fakultätsrat am 15. Juli nach nochmaliger Prüfung des Titelentzugs auf "Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit", an der Entscheidung festzuhalten. Dies sei in einem Schreiben vom 17. Juli geschehen. Die von Voigt beauftragte Anwaltskanzlei wurde vom "Stern" mit den Worten zitiert, das Ergebnis sei nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens "nicht überraschend" und werfe "erhebliche rechtliche Fragen" auf. Eine Klage gegen die Hochschule werde derzeit vorbereitet.
bro/hex
Hintergrund des AfD-Antrags war der Entzug des Doktortitels von Voigt durch die Technische Universität Chemnitz.
Seinem Anwalt zufolge wird behauptet, Voigt habe in seiner Doktorarbeit von ihm zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern blind aus Sekundärliteratur übernommen. Ein selbsternannter "Plagiatsjäger", der bereits mit Vorwürfen gegen mehrere deutsche Politiker für Schlagzeilen sorgte, hatte 2024 entsprechende Vorwürfe erhoben.
Voigt hält die Entscheidung der Universität für "nicht nachvollziehbar" und kündigte dagegen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht an. "Ich halte die Entscheidung der TU Chemnitz für falsch, deshalb gehe ich als Privatperson dagegen vor", sagte er in der Landtagsdebatte zum konstruktiven Misstrauensvotum.
Der "wissenschaftliche Kern" seiner Arbeit sei unstrittig, bekräftigte Voigt. Weiter wolle er sich aber nun nicht öffentlich äußern, um nicht den Eindruck zu erwecken, Druck auf das von ihm eingeschaltete Verwaltungsgericht zu machen. Dieses werde nun seine Arbeit machen.
A.Samuel--CPN