-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback bei Paris
-
Dänisch-ägyptische Regisseurin May el-Toukhy gewinnt Goldenen Löwen in Venedig
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback
-
Filmfestival in Venedig: Goldener Löwe geht an dänisch-ägyptische Regisseurin
-
Anthropic-Chef fordert langsameres Tempo bei KI-Entwicklung - Musk und Altman stimmen zu
-
Anthropic-Chef Amodei dringt auf langsameres Tempo bei KI-Entwicklung
-
Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran
-
Software auf KI-Basis von OpenAI steuerte vor Angriff auf Hugging Face weitere Website an
-
Céline Dion beginnt in Paris Konzertserie: 16 ausverkaufte Auftritte
-
Seoul: Nordkorea feuert ballistische Raketen ab
-
Gary Oldman wünscht sich Jack Lowden als neuen James Bond
-
Italienische Feministin und frühere EU-Kommissarin Emma Bonino ist tot
-
Bab al-Mandab: Deutsche Reeder besorgt über Sicherheitslage im Roten Meer
-
Paris rechnet erneut mit einem Defizit von mehr als fünf Prozent
-
Vor Céline-Dion-Comeback: Paris organisiert riesiges Freiluft-Karaoke
-
Hund greift in Sachsen-Anhalt Polizisten an - Tier mit Dienstwaffe erschossen
-
Münchner Feuerwehr rettet Eichhörnchenbaby aus 15 Metern Höhe
-
Bas bekennt sich zu Rentenreform - und verspricht "Vertrauensschutz"
-
Bayern: Autofahrer prallt in Schafherde - acht Tiere sterben
-
Nach Erfolgsserie "Call My Agent": Netflix bringt Film mit Clooney heraus
-
Bus fährt nach Pause ohne Mutter weiter: Achtjähriger allein unterwegs
-
Gaskrise ab 2022 kostete Bund mindestens 50,4 Milliarden Euro
-
Drohender Streik: Micron will Beschäftigten in Taiwan bis zu 68 Monatsgehälter zahlen
-
Italienische Politikerin und Feministin Emma Bonino gestorben
-
Prien kündigt Sofortprogramm zum Jugendschutz im Internet an
-
Wachmann rettet Katzenbabys aus Müllcontainer in Baden-Württemberg
-
Erstmals mehr als sechs Dollar pro Gallone: US-Dieselpreis auf neuem Höchststand
-
Bas sieht Aus für "Rente mit 63" kritisch - und bekennt sich zu Reform
-
Zahl der Übernachtungen in Deutschland auch im Juli gestiegen
-
Bundesforschungeministerin erwartet trotz Novelle Rückgang an Bafög-Beziehern
-
Zahl der Firmenpleiten steigt im ersten Halbjahr auf höchsten Stand seit 13 Jahren
-
"Süddeutsche": Gaskrise 2022 kostete den Bund 50,4 Milliarden Euro
-
Social Media: Experten übergeben Abschlussbericht zu Medienschutz an Prien
-
Petition für Cannabisblüten auf Rezept
-
25 Jahre MS WEBDESIGN. Die Lustenauer Webagentur feiert ihr Jubiläum mit einem neuen Auftritt
-
Staatschef der Emirate in Berlin: Milliardeninvestitionen in Deutschland vereinbart
-
Emirates fliegt künftig auch Berliner Flughafen BER an
-
Steigende Preise: Europäische Zentralbank hebt Leitzins auf 2,5 Prozent an
-
EU-Behörde stuft Süßstoffe in Light-Getränken weiter als unbedenklich ein
-
Trump unter Druck: Zinsen für Langfrist-Anleihen fast auf 20-Jahres-Hoch
-
Prien verteidigt Kürzungen bei Familienleistungen
-
Urteil: Befristete Neuvermietung in Milieuschutzgebiet darf verboten werden
-
Regisseur Werner Herzog hat fast eine Million Follower - aber kein Smartphone
-
Studie: Mehrheit wünscht sich "ernsthaften Dialog" zwischen Politik und Bürgern
-
Bahn-Chefin: Weniger Korridorsanierungen - und doch kaum Aussichten auf bald pünktlichere Züge
-
Zinsen für US-Staatsanleihen steigen - und setzen die Trump-Regierung unter Druck
-
EuGH-Urteil zu Vodafone-Streit stärkt Position von Kunden
-
Frühere dänische Königin nach Schwächeanfall aus Krankenhaus entlassen
-
Bär wirbt für "Wertepartnerschaften" bei Raumfahrt
-
Bahn-Chefin Palla kündigt weniger Korridorsanierungen pro Jahr an
Streit über Kohl-Buch vor Bundesgerichtshof: Witwe steht kein Geld zu
Im Dauerstreit über ein Buch über den verstorbenen früheren Bundeskanzler Helmut Kohl hat dessen Witwe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine teilweise Niederlage erlitten. Der Autor muss nicht sagen, wie viel Gewinn er mit dem Werk erzielte, wie der BGH am Donnerstag entschied. Schadenersatz könne Maike Kohl-Richter ohnehin nicht beanspruchen. Über das Verbot einiger umstrittener Passagen wird aber noch einmal verhandelt. (Az. I ZR 41/24)
Das 2014 erschienene Werk "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan basiert auf Gesprächen mit Kohl. Schwan zeichnete in den Jahren 2001 und 2002 insgesamt 630 Stunden Unterhaltungen auf, die er mit Kohl in dessen Haus in Ludwigshafen-Oggersheim führte. Sie sollten zur Abfassung der Kohl-Memoiren dienen. 2009 kündigte der Altkanzler aber nach einem Streit die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf.
Das Buch von 2014 wurde zum Bestseller. Darin wurde Kohl mit drastischen angeblichen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert. Es enthält außerdem begleitende Passagen der Verfasser. Kurz nach der Veröffentlichung zog zunächst Kohl selbst vor Gericht. Er verlangte, dass einige der Textabschnitte nicht verbreitet werden dürften. Zudem klagte er auf eine Entschädigung von fünf Millionen Euro.
Im April 2017 verbot das Landgericht Köln den beiden Autoren und dem Verlag, die Zitate zu verbreiten, und sprach Kohl eine Entschädigung in Rekordhöhe von einer Million Euro zu. Zwei Monate später starb der Altkanzler. Seine Witwe hatte keinen Erfolg mit dem Versuch, die Entschädigung zu erhalten. Allerdings erreichte sie, dass Gerichte einige Passagen aus dem Buch verboten.
Nun klagte sie erneut - da Jens bereits starb, nur noch gegen Koautor Schwan. Sie wollte zunächst Auskunft über den mit dem Buch erzielten Gewinn, um dann später womöglich Schadenersatz fordern zu können. Außerdem verlangte sie, dass weitere Abschnitte verboten werden.
Das Oberlandesgericht Köln verbot daraufhin 2024 einige der Passagen. Es kam zu dem Schluss, dass zwischen Schwan und Kohl im Zusammenhang mit dem Memoirenprojekt zwar keine ausdrückliche Verschwiegenheit vereinbart worden war, jedoch eine stillschweigend begründete Rechtsbeziehung bestand. Daraus sei eine Verschwiegenheitspflicht abzuleiten. Außerdem entschied es, dass Schwan Kohl-Richter Auskunft über seinen Gewinn geben müsse.
Beide Seiten wandten sich an den BGH. Dieser überprüfte das Kölner Urteil und kippte es nun teilweise. Mit der Auswertung der Aufnahmen von Kohl habe Schwan nicht in die vermögenswerten Bestandteile von dessen Persönlichkeitsrecht eingegriffen, erklärte der BGH. Anders wäre es, wenn er die Tonbänder mit Kohls Stimme darauf veröffentlicht hätte. Ein Anspruch auf Herausgabe des Gewinns kann der Witwe darum nicht zustehen.
Kohl-Richters Revision hatte aber auch teilweise Erfolg. Der BGH bestätigte das Verbot einiger Passagen. Das Oberlandesgericht hatte außerdem die Verbreitung von weiteren strittigen Abschnitten erlaubt. Einige Punkte seien erst durch den Prozess öffentlich bekannt geworden. Darüber muss das Kölner Gericht noch einmal verhandeln.
A.Mykhailo--CPN